Wirtschaftsbund-Verurteilungen sind jetzt rechtskräftig

Mit dem Urteil am Mittwoch fand die Causa Wirtschaftsbund – vermutlich – ihr Ende. Anwalt Klagian spricht von verfassungswidriger Gesetzesauslegung.
Innsbruck Seit 2022 laufen juristische Nachspiele zur Causa Wirtschaftsbund Vorarlberg. Was geblieben ist: fünf Weihnachtsfeiern und ein Abschiedsessen. Der frühere Landesstatthalter Karlheinz Rüdisser (ÖVP) hatte eingeladen, der Wirtschaftsbund bezahlte. Insgesamt ging es um knapp 13.000 Euro. Angeklagt waren neben Rüdisser die drei früheren Wirtschaftsbund-Führungskräfte Hans Peter Metzler, Jürgen Kessler und Walter Natter. Die Berufung gegen das Urteil vom März am Feldkircher Landesgericht wurde nun vom Oberlandesgericht (OLG) Innsbruck abgewiesen. Damit sind die Schuldsprüche und Strafhöhen rechtskräftig. Anwalt Wilhelm Klagian informierte die VN jedoch, dass aktuell geprüft werde, bei der Generalprokuratur anzuregen, dass diese eine Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes an den OGH erhebt.
Chronologie der Vorwürfe
Auslöser waren im Frühjahr 2022 eine Anzeige der Finanzbehörden wegen mutmaßlicher Abgabenhinterziehung sowie Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. Ein Vorarlberger Manager hatte behauptet, Landeshauptmann Markus Wallner habe für Inserate politisches Entgegenkommen signalisiert, was Wallner zurückwies. Die WKStA stellte die Ermittlungen mangels belastbarer Ergebnisse ein, ebenso jene gegen Wirtschaftslandesrat Marco Tittler wegen Barauslagen, da keine strafbare Vorteilsnahme nachgewiesen werden konnte. Kritik gab es zudem an undurchsichtigen Belegen, einem zinsfreien Darlehen für Ex-Wirtschaftsbunddirektor Jürgen Kessler und dessen forscher Art um Inserate zu keilen. Eine Betriebsprüfung führte zu Nachzahlungen von insgesamt 978.000 Euro an Umsatz-, Körperschafts- und Zuwendungsabgaben für die Jahre 2016 bis 2021, gegen die der Wirtschaftsbund Beschwerde einlegte. Strafrechtliche Konsequenzen blieben aus, da keine vorsätzliche Steuerhinterziehung festgestellt wurde.
Das OLG sah den Anklagepunkt der Vorteilsannahme zur Beeinflussung bzw. Vorteilszuwendung zur Beeinflussung als erfüllt an. Der Wirtschaftsbund habe zwecks “Klimapflege” gezahlt, also um sich Rüdissers Wohlwollen zu sichern. Es gehe dabei nicht darum, dass konkrete Amtsgeschäfte beeinflusst worden seien, wies er vorangegangene Argumentationen der Verteidiger zurück. Durch die Bezahlung von Weihnachtsessen für Rüdisser und seine Mitarbeitenden sei ein Abhängigkeitsverhältnis geschaffen worden, deshalb sei der Straftatbestand erfüllt.
Er sei 30 Jahre in der Politik tätig gewesen und habe sich nie Vorteile verschafft oder sich beeinflussen lassen, verteidigte sich Rüdisser zuvor. Er habe eine Tradition seines Vorgängers übernommen zu haben. Nach dem Urteil wollte er den VN kein Statement mehr geben. Auch Jürgen Kessler wollte das Urteil nicht kommentieren, es gebe nichts mehr zu sagen.
Aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen wird an dieser Stelle kein Inhalt von Iframely angezeigt.
Anwalt: “Denkunmöglich und verfassungswidrig”
Auskunftsfreudiger war Klagian, Anwalt von Kessler und Hans Peter Metzler. “Eine derartige Gesetzesauslegung ist denkunmöglich und verfassungswidrig. Es ist ausgeschlossen, dass der Wirtschaftsbund bei seinem Vizeobmann für gute Stimmung sorgt, weil es diese gute Stimmung systemimmanent gibt, solange der Landesrat und Wirtschaftsbundvizeobmann nicht schizophren ist oder eine gespaltene Persönlichkeit hat.” Wären die Führungskräfte des Wirtschaftsbundes nicht überzeugte Mitglieder, wären sie keine Führungskräfte. “Es ist nicht kausal möglich, diese wohlwollend zu stimmen”, ergänzt Klagian.
Die Entscheidung sei deshalb verfassungswidrig, weil das System vorsieht, dass auch Parteien und deren Organisationen Regierungsmitglieder entsenden können. Deshalb seien die Personen auch von ihren Organisationen abhängig. “Ob dieses System gut oder schlecht ist, darüber kann und darf man diskutieren, will man es jedoch beseitigen oder ändern, bedarf es einer grundlegenden verfassungsgesetzlichen Änderung des Systems. Eine Änderung durch die Interpretation strafrechtlicher Bestimmungen ist ein unzulässiger Eingriff der Justiz in die Verfassungsgesetzgebung”, argumentiert Klagian.
Strafhöhen variieren
Die Angeklagten wurden zu Geldstrafen in Höhe von 27.500 Euro (Rüdisser), 15.000 Euro (Metzler), 13.500 Euro (Kessler) und 10.000 Euro (Natter) verurteilt. Jeweils die Hälfte wurde bedingt auf drei Jahre ausgesprochen. Gegen den Wirtschaftsbund wurde eine auf drei Jahre bedingte Geldbuße in Höhe von 4500 Euro verhängt.
Christoph Thoma, Direktor des Wirtschaftsbunds Vorarlberg, hielt fest, dass in den vergangenen Jahren Maßnahmen zur Verbesserung der Compliance gesetzt worden seien. Auch die Führungsebene sei personell neu aufgestellt worden. Und: “Es stand nie im Raum, dass sich ein politischer Entscheidungsträger bei seinen Entscheidungen pflichtwidrig verhalten hätte.”