Unfallchaos nach illegalem Straßenrennen: Beide Lenker jetzt angeklagt, Prozesstermin fixiert

VN / 26.01.2026 • 14:18 Uhr
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shourotEin Großaufgebot an Einsatzkräften musste am Ostermontag kurz vor Mitternacht in Alberschwende anrücken.

Nach dem fatalen „Beschleunigungsduell“ zweier Autofahrer in Alberschwende mit teilweise schwerstverletzten Beteiligten hat die Staatsanwaltschaft nun Strafanträge eingereicht. Und die haben es in sich.

Feldkirch Der „Osterunfall“ am 21. April 2025 im Bregenzerwald zog überregionales Aufsehen nach sich (die VN berichteten). Ein illegales Straßenrennen zwischen den Lenkern eines Audis und BMWs – beide fielen durch eine besonders rücksichtslose und waghalsige Fahrweise auf – eskalierte schlussendlich in einem Unfallchaos in Alberschwende.

Frontal gegen Kapelle

So prallte eines der Autos frontal gegen die Wendelinskapelle, die beiden Insassen wurden dabei zum Teil lebensgefährlich verletzt. Fahrer und Beifahrer im zweiten Pkw erlitten einen starken emotionalen Schock. Die ins Krankenhaus eingelieferten Beteiligten waren lange nicht einvernahmefähig. So zogen sich die Ermittlungen monatelang dahin.

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Erst neun Monate nach der schweren Havarie erging der Abschlussbericht der Polizei mit sämtlichen Ermittlungsdetails an die Staatsanwaltschaft Feldkirch. Wie deren Sprecherin Karin Dragosits den VN am Montag auf Anfrage bestätigte, sind aktuell Strafanträge gegen die Unfallfahrer eingereicht worden. Die Beiden sind somit gerichtlich angeklagt.

Vorsätzliche Körperverletzung

Was sich dabei für die Beschuldigten, es handelt sich um zwei österreichische Staatsbürger im Alter von 20 und 23 Jahren, strafverschärfend auswirken dürfte: Beide werden wegen vorsätzlicher Körperverletzung angeklagt.

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shourotEiner der Pkw war frontal gegen die historische Wendelinskapelle geprallt.

Wobei hier ein “Eventualvorsatz” zu verstehen ist. Der “Eventualvorsatz” bezeichnet im Strafrecht eine Form des Vorsatzes, bei der der Täter eine mögliche rechtswidrige Folge seines Handelns erkennt und diese billigend in Kauf nimmt. Er will den “Erfolg” zwar nicht direkt herbeiführen, nimmt ihn jedoch für den Fall des Eintretens in Kauf.

Prozess am 11. Februar

Die weiteren Strafanträge gegen die Beschuldigten lauten “Gefährdung der öffentlichen Sicherheit” und “Sachbeschädigung”. Die Verhandlung am Landesgericht Feldkirch ist auf den 11. Februar angesetzt.