Causa Tschann: Ermittlungen gegen zwei weitere “Beteiligte”

Nach einer ersten Verurteilung des Bludenzer Bürgermeisters Simon Tschann ordnete der Oberste Gerichtshof wegen eines Verfahrensfehlers eine Neudurchführung der Hauptverhandlung in Feldkirch an. Der Prozess wurde allerdings vertagt.
Feldkirch Am 18. Dezember 2024 saß der Bludenzer Bürgermeister Simon Tschann auf demselben Platz, auf dem er heute wieder sitzt: Auf der Anklagebank im Schwurgerichtssaal des Landesgerichtes Feldkirch.
Und wieder geht es um den Vorwurf des Amtsmissbrauchs. Am Schluss der ersten Verhandlung stockte ihm der Atem: Der Schöffensenat sprach ihn im Sinne der Anklage schuldig. Und zwar nicht nur wegen Amtsmissbrauchs, sondern auch wegen falscher Beurkundung. So habe Tschann habe im Jahr 2021 als Baubehörde erster Instanz rechtswidrig per Unterschrift eine Bauabstandsnachsicht und eine Baubewilligung für eine Wohnanlage erteilt, obwohl die gesetzlichen Voraussetzungen dafür nicht gegeben waren.
Diesen Vorwurf versuchte der Bürgermeister mit dem Argument zu entkräften, dass er die Bescheide aufgrund seiner Arbeitsbelastung nicht im Detail prüfen konnte. Was der Staatsanwalt damals als “Lügen, Vertuschungsversuche und Nebelgranaten der Verteidigung” bezeichnete.
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Darüber hinaus soll Tschann in einem Schreiben an den Landesvolksanwalt und die Bezirkshauptmannschaft falsche Angaben gemacht haben.
Volle Berufung gegen Schuldspruch
Das Urteil machte den Bürgermeister fassungslos: Elf Monate Haftstrafe auf Bewährung und 51.000 Euro Geldstrafe. Tschann und seine Anwälte gingen prompt in Berufung und wurden beim Obersten Gerichtshof in Wien vorstellig. Und das mit Erfolg: Die Höchstrichter sprachen das Bludenzer Stadtoberhaupt vom Vorwurf der falschen Beurkundung frei. Erleichterung gab es für Tschann auch bezüglich des Schuldspruchs wegen Amtsmissbrauchs. Dieser wurde aufgehoben. Wegen eines angeblichen Verfahrensfehlers. So habe es das Erstgericht versäumt, das Urteil ausreichend zu begründen. Außerdem würden Behörden bei Bauverfahren über einen gewissen Auslegungsspielraum verfügen.
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Aufgehoben heißt in diesem Fall aufgeschoben. Mit anderen Worten: Die Anklage des Amtsmissbrauchs muss vom Erstgericht neu verhandelt werden. Nun ist es so weit.
Diversion angeregt
Auch bei der neuerlichen Verhandlung bleibt Tschann dabei: “Nicht schuldig”. Er sei damals überzeugt gewesen, dass der Baubescheid, den er zwar nicht gelesen hatte, den rechtlichen Rahmenbedingungen entsprochen habe und ihn deshalb unterschrieb. Sein Anwalt Georg Mandl regt in diesem Verfahren, das bereits vier Jahre andauert und “zwölf Richter und drei Generalanwälte verschlungen” habe, einen außergerichtlichen Tatausgleich (Diversion) an, sein angeklagter Mandant stimmt dem zu. “Ja, ich stehe zu meiner Verantwortung, falls ich ein fehlerhaftes Verhalten begangen habe, indem ich den Bescheid nicht gelesen habe.” Staatsanwalt Richard Gschwendter gibt dazu keine Erklärung ab.
Mit der Einvernahme des ersten Zeugen, dem ehemaligen Leiter der Baurechtsabteilung, wird das Beweisverfahren eingeläutet. Interessant an diesem Zeugen: Gegen ihn selbst wird wegen des Verdachts der Beitragstäterschaft zum Amtsmissbrauchs und falscher Beweisaussage in dieser Causa ermittelt. Auch sein Nachfolger sieht sich wegen falscher Beweisaussage und Begünstigung einem Ermittlungsverfahren gegenüber. Hintergrund sind widersprüchliche Angaben betreffend deren Absegnung des Projekts. Angesichts der fortgeschrittenen Zeit und dem Umstand, dass noch weitere Zeugen vernommen werden müsen, vertagte Richterin Verena Wackerle die Verhandlung auf den 24. Februar.