Rauschgiftdeal: Mildere Strafe für Rockerboss

VN / 17.02.2026 • 10:45 Uhr
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eckertDer Angeklagte wird zur Verhandlung in den Verhandlungssaal geführt.

Elfeinhalb Jahre Gefängnis statt 14, obwohl es um 181 Kilo Cannabis und 40 Kilo Kokain ging.

Feldkirch Seit 25 Monaten sitzt der Unterländer, ein Vorarlberger Rockerboss, unter anderem wegen Rauschgifthandels im großen Stil in Untersuchungshaft. Immer wieder gab es Rechtsmittel und diverse Gründe, warum sich das Verfahren so lange hinzog. „Aber liegen gelassen wurde der Akt nicht, das möchte ich schon klarstellen“, so Staatsanwalt Marco Mazzia bei der neuerlichen Verhandlung am Landesgericht Feldkirch.

„Selbst der Oberste Gerichtshof brauchte ein Jahr Zeit für seine Entscheidung“, hält Verteidigerin Olivia Lerch entgegen. Ihr Mandant arbeitete bis zu seiner Inhaftierung und sei sozial integriert. Das ist die eine Seite. Die andere sieht so aus: mehrere Verbrechen nach dem Suchtmittelgesetz: Schmuggel von 181 Kilo Cannabiskraut und 40 Kilo Kokain. Teils stammten die Drogen aus Spanien, teils wurden sie von Deutschland eingeführt. Auch exportiert wurden die Drogen und riesige Mengen wurden auch anderen überlassen. Organisiert war das Geschäft von einem ganzen Ring von Drogendealern, mittlerweile sind so gut wie alle zur Rechenschaft gezogen worden.

Reine Gewinnsucht

Für diese Taten wurde der 41-Jährige bereits im November 2024 verurteilt. Der OGH bestätigte den Schuldspruch bezüglich der Drogen, daran gibt es nichts zu rütteln, diese Entscheidung ist rechtskräftig. Wegen eines formalen Mangels musste die Sache bezüglich der Gesamtstrafe nochmals an das Landesgericht Feldkirch zurück. Die Strafe wurde neu bemessen und dieses Mal entschied der Schöffensenat, dass der einstige Großdealer für elfeinhalb Jahre hinter Gitter muss. Davon sind 25 Monate U-Haft, die er bereits hinter Gittern sitzt, abzuziehen. Im Vergleich zur ersten Strafe, die 14 Jahre betrug, ein Vorteil.

Über 70.000 Euro bezahlt

„Seine Familie steht hinter ihm und ich möchte betonen, dass mein Mandant auch den gesamten ausgesprochenen Verfallsbetrag bezahlt hat“, so Verteidigerin Olivia Lerch. Und das sind immerhin über 70.000 Euro. „Ich wollte dem Staat nichts schuldig bleiben“, beteuert auch der Häftling, dass er die Sache möglichst bald erledigt haben möchte. Da er ansonsten bislang unbescholten war, stehen seine Chancen auf eine frühere bedingte Entlassung nicht allzu schlecht. Er will jedenfalls alles daransetzen, wieder ein geregeltes Leben zu führen. Berücksichtigt wurden bei der Strafbemessung alle Erschwerungs- und Milderungsgründe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.