Das Lohngefälle beginnt mit der Familiengründung

Politik / 06.03.2026 • 15:00 Uhr
Das Lohngefälle beginnt mit der Familiengründung
Kind und Karriere? Ein Spagat für viele Frauen. APA

Bis 30 verdienen Frauen ähnlich wie Männer. Danach öffnet sich die Lohnschere – in Vorarlberg besonders weit.

  • Vorarlberg hat Österreichs größte Lohnlücke: Frauen verdienen laut AK 21,7 % weniger als Männer (15,5 % österreichweit).
  • Lücke entsteht oft nach der Familiengründung: Karriereunterbrechungen, Teilzeit und spätere Aufstiege bremsen Einkommen.
  • Mehr Transparenz geplant: Eine EU-Richtlinie soll Gehälter vergleichbarer Jobs offenlegen und ungleiche Bezahlung leichter einklagbar machen.

Nirgendwo in Österreich ist die Gehaltsschere zwischen Frauen und Männern größer als in Vorarlberg. Sie schwankt zwar je nach Datenmaterial, bleibt aber vorhanden. Für Katharina Raffl, Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft Vorarlberg, Tirol und Salzburg, steht fest: “Der Grundsatz gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit gilt in Österreich seit fast 50 Jahren. Trotzdem sind wir eines der EU-Schlusslichter.”

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Spitze des Eisbergs

“Aus unserer Fallstatistik für Vorarlberg sieht man: In vielen Fällen sind die Frauen zu niedrig eingestuft für das, was sie an Tätigkeiten erledigen oder an Erfahrung und Ausbildung mitbringen, Männer in vergleichbaren Tätigkeiten sind höher eingestuft”, sagt Raffl. Es sei kein individuelles Problem. Fünf Prozent der Diskriminierungsfälle in der Arbeitswelt ist Entgeltdiskriminierung. “Es gibt aber ein Underreporting. Die Zahlen der Gleichbehandlungsanwaltschaft zeigen meist nur die Spitze des Eisberges.”

Katharina Raffl Gleichbehandlungsanwaltschaft Regionalbüro Tirol, Salzburg und Vorarlberg
Katharina Raffl leitet das Regionalbüro Tirol, Salzburg und Vorarlberg der Gleichbehandlungsanwaltschaft. Martin Vandory

Die AK Vorarlberg errechnet ein Gehaltsgefälle von 21,7 Prozent in Vorarlberg, 15,5 Prozent österreichweit. Verglichen werden Jahresbruttobezüge von ganzjährig Vollzeitbeschäftigten. Mathias Burtscher und Gerald Loacker, geschäftsführende Gesellschafter der BWI Unternehmensberatung, kommen auf ein anderes Ergebnis. Die Lohnschere beträgt demnach zehn Prozent über alle Anforderungsstufen hinweg. Das zeigen reale Unternehmensdaten, statt Statistik und Hochrechnungen, erläutert Loacker. Die Daten werden auf ein Beschäftigungsausmaß von 100 Prozent bereinigt. Dadurch lassen sich Voll- und Teilzeit vergleichen. Zudem werden nur Jobs mit gleichen Anforderungen gegenübergestellt.

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Karriereunterbrechung bei Frauen häufiger

Loacker berichtet: “Der Faktor, dass Frauen durch Erziehungs- und Betreuungszeiten in ihren Karrieren gehemmt werden, ist aus den Daten ablesbar. Die Lohnschere geht bei Erwerbstätigen über 30 Jahren auseinander.” Deutlich wird das Gefälle im höher qualifizierten Bereich, der in der Regel nicht gleich bei Berufseinstieg erreicht wird. Da öffnet sich die Lohnschere um acht bis zehn Prozent. Auf mittlerer Führungsebene entsteht ein Gap von rund zehn Prozent. In den höchsten Führungspositionen ist ein Vergleich wegen des geringen Frauenanteils wenig aussagekräftig – Unterschiede bestehen jedoch.

Es liegt am Muttersein. Der Karriereweg werde durch Familiengründung unterbrochen; diese Zeit fehle für den parallelen Aufstieg mit Männern. “Faires Entgelt für Frauen und Männer ist längst kein nice-to-have mehr, sondern ein absolutes Muss”, stellt Loacker aber fest. Das zeige sich in den Maßnahmen vieler Unternehmen, die BWI berät.

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Fehlende leistbare Kinderbetreuung

Gravierend wirken sich fehlende Betreuungsmöglichkeiten aus, sagt Katharina Raffl: “Ab dem Kindergartenjahr 2026/27 ändert sich die Förderung bei Betreuung Dreijähriger, wodurch diese in privaten Einrichtungen sehr viel teurer wird. Es gibt nicht genug Plätze in öffentlichen Einrichtungen.”

Sie ergänzt: “In ganz Österreich sind Frauen öfter teilzeitbeschäftigt als Männer, Vorarlberg hat aber mit 55,4 Prozent die österreichweite höchste Teilzeitquote.” Mit Kindern unter 15 Jahren sind sogar 80 Prozent der Frauen teilzeitbeschäftigt. “Das schränkt berufliche Chancen der Frauen ein und verstärkt traditionelle Rollenbilder. Der Mann wird wieder zum Familienernährer, die Frau übernimmt die Kinderbetreuung.”

Lohntransparenz und Einklagbarkeit

Rechtlich tut sich etwas: Die EU-Lohntransparenzrichtlinie muss bis 7. Juni in nationales Recht umgesetzt werden. Um ungleiche Bezahlung rechtlich zu bekämpfen brauche es Daten, betont Raffl. “Wenn Arbeitgeber diese nicht zugänglich machen, ist es sehr schwierig, das Recht vor Gericht durchzusetzen.”