Neos nominieren Gerald Loacker für EU-Rechnungshof

Der 52-jährige Jurist soll nach Wunsch der Neos Österreich im Kontrollorgan der EU vertreten.
Wien Vorarlberger haben im Rest von Österreich den Ruf, genau aufs Geld zu schauen. Das ist aber nicht die einzige Qualifikation, die Gerald Loacker für seinen möglicherweise neuen Posten mitbringt. Die Neos wollen ihren früheren Nationalratsabgeordneten und Wirtschaftssprecher in den EU-Rechnungshof in Luxemburg entsenden. Die Pinken haben laut Regierungsprogramm in der Dreierkoalition das Vorschlagsrecht.
Der 52-jährige Loacker ist Jurist und mittlerweile Unternehmensberater bei BWI. 2024 schied er aus der aktiven Politik aus. Als Gerichtssachverständiger und Ex-Abgeordneter bringe er langjährige Erfahrung in der öffentlichen Finanzkontrolle, institutioneller Aufsicht und Wirtschaft mit, begründen die Neos die Entscheidung. So habe Loacker als Nationalratsabgeordneter etwa im Rechnungshof- und Budgetausschuss umfangreiche Erfahrungen im Zuge parlamentarischer Kontrolltätigkeiten sammeln können.
Zunächst hatten sich die Neos nach einem internen Hearing für den Erstgereihten Helmut Berger entschieden, der bis 2022 elf Jahre lang Leiter des Budgetdienstes der Parlamentsdirektion war. Nach der kurzfristigen Absage des 68-Jährigen soll nun der beim Neos-Hearing Zweitgereihte Loacker nominiert werden.
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Ob ein möglicher Wechsel nach Luxemburg nun sozusagen Loackers Wiedereinstieg in die Politik ist, steht noch nicht fest: Er wollte seine Nominierung auf VN-Nachfrage noch nicht kommentieren. Er verwies darauf, dass die Angelegenheit nun erst einmal durch den Ministerrat und den Hauptausschuss des Nationalrats müsse.
Kontrolle und Verbesserung
Der Europäische Rechnungshof ist seit 1977 das unabhängige Kontrollorgan der Europäischen Union. Er legt einen jährlichen Bericht über die Verwendung der EU-Mittel vor, weist darin auf Mängel hin und gibt Empfehlungen für Verbesserungen. Die Bestellung der Mitglieder erfolgt in mehreren Schritten: Jeder Mitgliedstaat schlägt eine Kandidatin oder einen Kandidaten vor. Auch das EU-Parlament gibt eine Stellungnahme ab, die jedoch rechtlich nicht bindend ist. Die endgültige Entscheidung trifft der Rat der Europäischen Union. Eine Amtszeit dauert sechs Jahre, eine Wiederbestellung ist möglich.