Fuhrlohn nicht bezahlt, stattdessen Taxifahrer mit Gewehr bedroht

VN / 11.03.2026 • 15:47 Uhr
Fuhrlohn nicht bezahlt, stattdessen Taxifahrer mit Gewehr bedroht
Ein bislang unbescholtener Österreicher muss sich wegen schwerer Nötigung vor Gericht verantworten. VN/SKÖ

Ein Streit um den Fahrpreis endete in Dornbirn mit einer Waffe in der Hand – so lautet das Urteil.

Feldkirch Der Angeklagte, Jahrgang 1971 und gebürtiger Dornbirner, verheiratet und als Kaufmann in Liechtenstein tätig, steht bislang ohne Vorstrafen da. Er hat drei Kinder, für eines besteht noch Sorgepflicht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Betrug und schwere Nötigung vor.

Am 9. Juni 2025 Juni saß der Mann in einem Lokal in Lustenau. Er war alkoholisiert und ein Kollege organisierte ein Taxi. Auch sein eigenes Auto musste nach Hause gebracht werden, somit mussten zwei Lenker im Einsatz. Der Angeklagte fuhr mit einem der Fahrer in seinem Wagen, der zweite folgte mit dem Taxi.

Über den Preis sei zunächst nicht gesprochen worden, erklärt der Beschuldigte vor Gericht. Der jüngere Taxilenker aus der Türkei schildert es anders. Über Lautsprecher sei mit dem Chef ein Betrag von 350 Euro vereinbart worden. Der Angeklagte habe über das Telefon gesagt, ,,Geld sei kein Problem”. Diese Aussage bestreitet er nun jedoch.

Eskalation vor dem Wohnhaus

Beim Ankunftsort forderte der Taxi-Unternehmer schließlich 550 Euro Fuhrlohn. Der Angeklagte hingegen sprach von einer üblichen Summe von rund 40 Euro. Er habe dann jedoch 240 Euro anbieten wollen, doch das sei abgelehnt worden.

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Der Beschuldigte sei dann ins Haus gegangen. Etwa 15 Minuten später kam er mit einem Gewehr wieder heraus. Er habe „den Spieß umdrehen“ wollen und inzwischen 600 Euro aus der Bürokasse geholt, um die Fahrt zu bezahlen. Anschließend wollte er eine Rechnung als Beweis dafür einzufordern, dass die Kosten zu hoch waren. Gezielt habe er nicht und die Waffe sei von ihm stets auf den Boden gerichtet worden. Die Richterin hält ihm vor, er hätte im Haus bleiben und selbst die Polizei rufen können. Der Mann räumt ein, es sei eine Kurzschlusshandlung gewesen und ein Fehler.

Die Taxilenker sehen das anders. Er habe nicht bezahlen wollen und reduzierte laut eigener Aussage von 350 auf 300 Euro. Auch das sei nicht akzeptiert worden. Die Situation spitzte sich zu. Beide Zeugen erklären, er habe sehr wohl auf sie und auch auf die Reifen gezielt. Ein Video soll zeigen, dass das Gewehr zu keinem Zeitpunkt nach unten gerichtet ist. Der jüngere Fahrer berichtet von anhaltender Angst und drei psychotherapeutischen Behandlungen. Er fordert 1000 Euro Teilschadenersatz für seelisches Leid sowie 500 Euro für entgangenes Trinkgeld. Der Unternehmer verlangt 250 Euro für erlittenes Ungemach. Ein Alkotest beim Beschuldigten ergab damals 1,4 Promille.

Teilfreispruch und klare Worte

Der Staatsanwalt schenkt der Verantwortung des Angeklagten keinen Glauben.Es habe sich um keine gewöhnliche Taxifahrt gehandelt, da zusätzlich das Fahrzeug des Angeklagten überstellt worden sei. Dadurch habe sich für die Lenker ein erhöhtes Risiko ergeben. Zudem sei kein Taxameter eingeschaltet gewesen. Die Verteidigung argumentiert, selbst 350 Euro seien überhöht, auch bei Hin- und Rückfahrt. Außerdem hätten die Lenker, wenn sie sich tatsächlich in akuter Lebensgefahr befunden hätten, wohl kaum noch gefilmt und den Ort erst mit Verzögerung verlassen.

Das Gericht spricht den Angeklagten vom Vorwurf des Betrugs frei. In Bezug auf die Waffe erfolgt jedoch eine Verurteilung wegen schwerer Nötigung. Mildernd wirken das Geständnis in diesem Punkt, seine bisherige Unbescholtenheit und geordnete Lebenssituation.

Die verhängte Geldstrafe beträgt 2880 Euro, dazu kommt eine Probezeit von drei Jahren. Außerdem muss der Verurteilte 500 Euro Teilschadenersatz für Therapiekosten leisten. Auf Rechtsmittel wird verzichtet, der Betrag soll umgehend bezahlt werden. Das Gewehr, ein legales Inhaberstück, wird eingezogen und vernichtet.