Kommentar: Nicht nur ein Gschmäckle

Im letzten Herbst wurde angesichts der prekären Staatsfinanzen der ursprünglich recht großzügige Gehaltsabschluss der Bundesbediensteten und der Lehrer wieder rückgängig gemacht und deutlich reduziert. Der Widerstand gegen den Eingriff in eine aufrechte Vereinbarung zwischen den Sozialpartnern war insgesamt gering und zeugte von einer beachtlichen Kooperationsbereitschaft der vielgeschmähten Beamtengewerkschaft und der öffentlich Bediensteten.
In der parlamentarischen Beratung wurde allerdings im letzten Augenblick eine Bestimmung in das Gesetzespaket geschleust, die vom Dienst freigestellten Personalvertretern beim Bund und bei den Lehrern rückwirkend ab 1. Jänner 2023 (!) satte Zulagen garantiert, während der Rest der betroffenen Bediensteten Gehaltseinbußen hinnehmen muss. Der für nicht Eingeweihte nahezu unleserliche § 169 Absatz 3 Gehaltsgesetz wurde, vermutlich um keinen Wirbel zu verursachen, ohne Begutachtung an Freund und Feind vorbeigeschmuggelt.
Die Bundesregierung dementiert jeglichen Zusammenhang mit der Rücknahme des Gehaltsabschlusses – außer, dass die Zulagen vom Parlament halt zufällig gleichzeitig beschlossen wurden. Auch die Gewerkschafter bestreiten die Existenz eines derartigen Deals, an dem selbst Donald Trump seine Freude gehabt hätte: „Ihr bekommt eine satte Erhöhung, dafür kürzen wir euren Leuten die Gehälter.“ Beweisen lässt sich selbstverständlich nichts.
Staatssekretär Pröll rechtfertigt sich damit, dass es Zulagen bereits in der Vergangenheit gab. Man habe sie nur in Gesetzesrang gehoben und vereinheitlicht. Mittlerweile werden die Mehrkosten dieser „Vereinheitlichung“ auf Millionen Euro geschätzt. Die Sache hat nicht nur ein „Geschmäckle“, sondern ist nebenbei ein schönes Beispiel dafür, dass Vereinheitlichung in Österreich in aller Regel zu höheren Kosten führt.
Peter Bußjäger ist Professor am Institut für Öffentliches Recht der Universität Innsbruck.