Pensionistin (71) wurde bestohlen – und blitzt mit Anzeige bei Polizei und Justiz ab!

VN / 02.04.2026 • 15:05 Uhr
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VNKarin F. führt einen verweifelten Kampf um Gerechtigkeit.

Geld, Führerschein und EC-Karte weg. Und auch der Dieb. Denn die Supermarkt-Filiale verweigerte die Herausgabe des Überwachungsvideos.

Schwarzach Diese “Unerhörtheit” lässt Karin F., 71 Jahre alt und Bezieherin einer minimalen Rente, nicht auf sich sitzen. Seit dem Juni vergangenen Jahres ficht die Vorderländerin einen Kampf gegen Windmühlen. Genauer gesagt, gegen die Mühlen der Justiz. Doch was war geschehen?

Es trug sich am 30. Juni 2025 in der Lidl-Filiale in Götzis zu. Von Karin F. unbemerkt, stahl jemand ihren Rucksack samt Geldbörse aus dem Einkaufswagen. Der Rucksack wurde kurz darauf im videoüberwachten Eingangsbereich aufgefunden. Was in ihm fehlte, war das Portemonnaie. Und damit rund 50 Euro Bargeld, der Führerschein und die EC-Karte.

Sofortige Anzeige

Doch der Täter (Täterin?) musste von der unmittelbar in diesem Bereich installierten Videokamera eingefangen worden sein. Darauf stützte sich die berechtigte Hoffnung der 71-Jährigen, als sie unmittelbar danach Diebstahlsanzeige bei der Polizeiinspektion Altach erstattete. Prompt fuhr die Polizei bei der Lidl-Filiale vor. Sie ersuchte den Filialleiter um Einsicht in die Videoaufzeichnungen. Ein übliches Prozedere, das im Allgemeinen ohne Hindernisse durchführbar ist.

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VNDie Anzeigebestätigung der Polizeiinspektion Altach.

Allerdings nicht in diesem Fall. Hier wurde den polizeilichen Ermittlern die Einsichtnahme nicht gewährt. Und schon gar nicht die Herausgabe des Überwachungsvideos.

“Erheblicher Aufwand”

Die aufgetischten Begründungen waren für Karin F. “hanebüchen” und schlichtweg inakzeptabel. So hieß es, dass Lidl im Falle von Diebstählen grundsätzlich keine Einsicht in Videomaterial gewähre. Nicht einmal die Filialleitung selbst habe dazu die Möglichkeit. Eine Sichtung könne ausschließlich durch eine zentrale Stelle in Innerösterreich erfolgen. Was mit erheblichem Aufwand verbunden sei. Und dann seien da auch noch “datenschutzrechtliche Bedenken”.

Die Polizei zog schließlich unverrichteter Dinge ab. Detail am Rande: Videoaufzeichnungen werden nach 96 Stunden gelöscht. Da stellte sich für die geschädigte Pensionistin die Frage: “Weshalb hat die Exekutive gemäß ihrer rechtlichen Befugnis die Aufzeichnungen nicht fristgemäß eingefordert, um potenzielle Täter identifizieren zu können?”

Beschwerdebrief an Lidl

Nun stiegen Karin F. und ihr ebenso erzürnter Sohn auf die Barrikaden. Sie verfassten einen Beschwerdebrief an das Kundenservice von Lidl in Salzburg wegen unterlassener Unterstützung nach Diebstahl. Die Antwort von jener Stelle traf alsbald ein. In ihr hieß es unter anderem, dass das Videosystem in den Filialen vor allem der “Abschreckung” diene (siehe Faksimile)

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Auszug aus dem Antwortschreiben des Kundenservice von Lidl.

Nach der Diebstahlsanzeige traf auch eine Benachrichtigung seitens der Staatsanwaltschaft Feldkirch ein. Es war eine zermürbende Mitteilung.

Verfahren eingestellt

So wurde Karin F. darin über die Einstellung des Verfahrens verständigt. Weil “die dem Ermittlungsverfahren zugrunde liegende Tat nicht mit gerichtlicher Strafe bedroht ist”, so die durchaus befremdliche Begründung der Anklagebehörde.

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Immerhin wurde in dem (den VN vorliegenden) Schreiben über die Möglichkeit informiert, einen Fortführungsantrag für das Verfahren zu stellen. Was Karin F. auch tat. Doch auch hier war das Resultat entmutigend. Denn auch dieser Antrag wurde aus bereits erklärten Gründen abgelehnt und der Pensionistin zudem ein Pauschalkostenbetrag von 90 Euro aufgebrummt.

Volksanwalt “nicht zuständig”

Doch Karin F. gab nicht auf. Sie klopfte beim Volksanwalt in Wien an. Allerdings auch hier erfolglos. Wegen “fehlender Zuständigkeit”, hieß es.

Die Pensionistin führte einen aussichtslosen “Kampf von David gegen Goliath”, wie sie sagt. So hadert sie nicht nur wegen des Verlustes von etwa 50 Euro, sondern vor allem wegen des wochenlangen Aufwands, den die Verlustanzeigen und die Anforderung von Führerschein und EC-Karte mit Gesamtkosten von rund 400 Euro beanspruchten. “Für mich als Bezieherin einer minimalen Rente bedeutet dieser Vorfall nicht nur einen empfindlichen finanziellen Verlust, sondern auch einen erheblichen zeitlichen und psychischen Mehraufwand”, klagt Karin F. gegenüber den VN.