Deshalb riskieren Temposünder künftig auch die Beschlagnahme fremder Autos

Ab Oktober 2027 können selbst geleaste Raser-Autos beschlagnahmt und versteigert werden.
Schwarzach, Wien Der Mexikaner war nicht nur mit einem sagenhaften Auto unterwegs, sondern auch mit einem sagenhaften Tempo: Bei einer erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h war “Speedy Gonzales” im September 2024 mit 165 Sachen auf der Arlbergschnellstraße unterwegs – mit dem schnellsten Ferrari aller Zeiten, einem 1000 PS starken “SF 90 Stradale”.
Bis ihn die Autobahnpolizei Bludenz aus dem Verkehr zog. Der Supersportwagen wurde beschlagnahmt. Doch die Westschweizer Firma, der der Bolide gehörte, hatte noch Glück: Sie bekam den Ferrari rückerstattet.
Doch in nächster Zukunft sieht die Gesetzeslage anders aus. Denn der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat aktuell entschieden, dass ab Oktober 2027 auch Fahrzeuge, die nicht im Alleineigentum des Temposünders stehen, beschlagnahmt, als verfallen erklärt oder versteigert werden können. Ausnahmen betreffen nur gestohlene Fahrzeuge.
Gravierend ist eine Geschwindigkeitsübertretung nach der Straßenverkehrsordnung dann, wenn festgestellt wurde, dass der Lenker die erlaubte Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 80 km/h oder außerhalb des Ortsgebiets um mehr als 90 km/h überschritten hat.
Verfassungskonform
Grundsätzlich ist die Beschlagnahme von Raser-Autos seit März 2024 verfassungskonform. Die bisherige Ausnahme – etwa für fremde Autos wie Leasingfahrzeuge – ist laut Auffassung des Verfassungsgerichtshofes jedoch gleichheitswidrig und wird aufgehoben.

Laut der derzeitigen Regelung ist es nur bei Fahrzeugen, die im Alleineigentum des Lenkers stehen, möglich, dieses zu beschlagnahmen und zu versteigern. Doch diese Bestimmung tritt ab Ende nächsten Jahres außer Kraft. Diese Maßnahme diene der Verkehrssicherheit und damit dem öffentlichen Interesse, so die Höchstrichter, denn: “Um den angestrebten Zweck zu wahren, ist es unabdingbar, dass die Beschlagnahme und der Verfall nicht durch einfache zivilrechtliche Gestaltungen wie Leasing verhindert werden können”, so die Begründung.
Rekordland Vorarlberg
Vorarlberg ist geradezu ein “Vorzeigeland” hinsichtlich der Versteigerung von Raser-Autos. Seit 2024 wurden im Ländle 44 Fahrzeuge wegen drastischer Geschwindigkeitsüberhöhung beschlagnahmt, fünf von ihnen kamen unter den Hammer. Bundesweit wurden bis August 2025 insgesamt zwölf Fahrzeuge versteigert.