Zweite Waffennovelle kommt mit geballter Ladung – und bringt die Psychologen ins Grübeln

VN / 16.04.2026 • 16:16 Uhr
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Der Weg zur Waffenbesitzkarte bzw. Waffenschein wird bald noch “beschwerlicher”. apa

Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) führt bis auf Weiteres keine waffenrechtlichen Verlässlichkeitsprüfungen mehr durch. Das sind die Gründe.

Schwarzach, Wien Rigoroser, qualitativer, herausfordernder: Nach der Verschärfung der Waffengesetze in Österreich gelten bereits seit 2025 strengere Regeln. Doch mit dem zweiten Teil der Gesetzesnovelle, der ab 28. April in Kraft tritt, zieht der Gesetzgeber die Regeln noch einmal an.

Explorationsgespräch

So gelten ab dem kommenden Stichtag strengere Prüfungen der waffenrechtlichen Verlässlichkeit sowie die Erhöhung der Qualität des klinisch-psychologischen Gutachtens. Außerdem sind ein verpflichtendes Explorationsgespräch und neue Testverfahren angekündigt. Das Mindestalter für den Kauf von Schusswaffen bei Kategorie A und B wird von 21 auf 25 Jahre angehoben, bei Kategorie C von 18 auf 21 Jahre. Ausnahmen sollen weiterhin gelten, wenn Waffen für den Beruf benötigt werden. Zudem werden der Polizei erweiterte Kontrollbefugnisse gestattet, im Umkreis von Schulen und Kindergärten.

Intensive Umsetzungsarbeit

“Notwendige Verschärfungen erforderten umfangreiche technische Vorarbeiten, unter anderem zur Registrierung und Erfassung im zentralen Waffenregister. Die Expertinnen und Experten des Innenministeriums haben daher in den vergangenen Monaten intensiv an der Umsetzung gearbeitet und diese nun zum Abschluss gebracht”, sagte Innenminister Gerhard Karner (ÖVP).

“Mit der neuen Regelung schließen wir nicht die Tür für legalen Waffenbesitz, sondern geben den Schlüssel nur noch jenen, die wirklich vertrauenswürdig sind”, ergänzte Staatssekretär Jörg Leichtfried (SPÖ).

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Der 28. April steht vor der Tür. Doch sind auch jene für die Novelle gewappnet, die durch ihre Prüfungen und Gutachten den Weg zum Waffenschein ebnen sollen? Dazu gehören unter anderem die Psychologen des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KfV), also eine der zentralen Stellen in Österreich, die psychologische Gutachten zur Waffenverlässlichkeitsprüfung (WVP) durchführt. In Vorarlberg können diese Prüfungen unter anderem auch von psychologischen Instituten wie “Infar” oder der Psychodiagnostik Hochenburger absolviert werden.

Doch zuständige Psychologen fühlen sich auf VN-Anfrage noch zu unvorbereitet für den angekündigten Level, den die zukünftigen Prüfungen anvisieren. Schlicht und einfach deshalb, weil sie dessen Inhalt noch nicht kennen.

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Johanna Trauner-Karner (KfV): “Befinden uns in einer Revisionsphase” kfv, apa

So etwa das KfV, das die waffenrechtlichen Verlässlichkeitsprüfungen durch seine Psychologen schlichtweg einstellte, und zwar bundesweit.

Allerdings nur temporär, wie Johanna Trauner-Karner vom KfV den VN bestätigte: “Derzeit bieten wir in Österreich vorläufig keine Waffenverlässlichkeitsprüfungen an, weil sich unsere Psychologen erst mit den neuen verlangten Inhalten und Qualitätsanforderungen auseinandersetzen müssen. Wir befinden uns derzeit in einer Revisionsphase. Und erst dann, wenn jeder der Psychologen so weit aufgestellt ist, sind wir zur Durchführung weiterer Prüfungen bereit.”