Patient zündete Bett auf Intensivstation an

37-Jähriger rastete im Spital aus und stieß Morddrohungen aus.
Feldkirch “Der Sachverständige Reinhard Haller stellt klar fest, dass mein Mandant ganz knapp an der Zurechnungsunfähigkeit liegt”, so Verfahrenshelfer Anwalt Markus Walla bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch. Er bitte das Gericht um ein mildes Urteil.
Angefangen hatte alles mit einem Streit in Lochau, als der 37-jährige Angeklagte seinen Nachbarn verdächtigt hatte, dieser sei “wieder einmal” in seiner Wohnung gewesen und habe bei ihm Drogen versteckt. Er wollte dem Mitbewohner die Leviten lesen und fing im Stiegenhaus einen Streit an. “Er hat mich während dieser Auseinandersetzung rund 16 Mal geschlagen, danach rief ich die Rettung”, behauptet der Beschuldigte. Außerdem würde ihm derselbe Nachbar immer wieder Post aus dem Briefkasten stehlen, unter anderem Geld, so seine Behauptung. Der Nachbar wurde allerdings von dem Vorwurf freigesprochen, den 37-Jährigen angegriffen zu haben.
Seltsame Verletzungen
Als der 37-Jährige damals erzürnt ins Spital gebracht wurde, sorgte er auch dort für einen Tumult. Er führte sich ungehalten auf, riss sich die Kanüle heraus und warf sie einer Schwester nach. Das war nicht ungefährlich, denn er litt an einer infektiösen Erkrankung.
Danach kündigte er an, dass er “die Sache” jetzt selbst in die Hand nehmen und die Frau und die Tochter seines Nachbarn erschießen werde. Da man nicht sicher sein konnte, ob der Opiatabhängige, der sich in einem Substitutionsprogramm befand, Ernst macht, wurde bei ihm eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Eine Waffe ist nicht gefunden worden. Im Spital wurden bei ihm ein Jochbeinbruch, eine Rippenprellung und sogar ein Milzriss festgestellt. Dass der Nachbar dafür verantwortlich war, glaubt niemand, was den siebenfach vorbestraften Angeklagten schwer enttäuscht.
Matratze mit Brandlöchern
Was die schweren Verletzungen betrifft, ist es möglich, dass sich der Drogenabhängige diese bei einem Sturz zuzog, denn er rief ein paar Tage vor dem Nachbarschaftsstreit bereits einmal die Rettung und klagte über heftige Bauchschmerzen.
Neben der gefährlichen Drohung wird auch noch ein Schuldspruch wegen schwerer Sachbeschädigung gefällt. Der Mann hatte auf der Intensivstation mit Streichhölzern herumgespielt und dabei Brandflecken in seine Matratze gebrannt. Weil die Intensivstation Teil einer wichtigen Infrastruktur darstellt, gilt dies als schwere Sachbeschädigung, auch wenn der Schaden überschaubar war. Der Angeklagte wird zu fünf Monaten Haftstrafe verurteilt. Eine siebenmonatige Bewährungsstrafe wird widerrufen, was eine Gesamtstrafe von zwölf Monaten ergibt. Zu einer stationären Drogentherapie nach der Haft ist er angeblich bereit. Das Urteil ist rechtskräftig.