Das Kopftuchverbot an Schulen kommt. Fragt sich nur …

VN / 19.05.2026 • 16:47 Uhr
Das Kopftuchverbot an Schulen kommt. Fragt sich nur …
Das Kopftuchtragen von Mädchen unter vierzehn Jahren wird an österreichischen Schulen ab dem kommenden Schuljahr untersagt. APA

Der Verfassungsgerichtshof wird über eine mögliche Aufhebung des Gesetzes nicht vor Sommer entscheiden.

Wien, Bregenz Das Gesetz über ein Kopftuchverbot für Mädchen bis vierzehn Jahre an Österreichs Schulen ist durch. Ab dem neuen Schuljahr muss es an den heimischen Bildungsanstalten umgesetzt werden. Aber wird dieses womöglich noch vor Beginn des Schuljahres 2026/2027 vom Verfassungsgerichtshof gekippt? “Es muss Anträge zum Gesetz geben. Erst dann kann sich der Verfassungsgerichtshof damit beschäftigen. Bisher ist nur ein Antrag da. Mit weiteren ist zu rechnen. Bis zum Sommer wird sich das Höchstgericht mit dem Thema Kopftuchverbot nicht beschäftigen. Die Beurteilung des Gesetzes durch die Verfassungsrichter erfolgt erst in der Herbst-Session”, erklärt Cornelia Mayrbäurl, Kommunikationsleiterin des österreichischen Höchstgerichts. Was bedeutet: Das Kopftuchverbot zum Schulstart kommt definitiv. Fragt sich nur, ob es länger Bestand haben wird.

Das Kopftuchverbot an Schulen kommt. Fragt sich nur …
Im Herbst werden viele gebannt auf den Verfassungsgerichtshof blicken. Hält das Gesetz zum Kopftuchverbot für Mädchen bis vierzehn Jahre an Österreichs Schulen? APA

Ruhe vor dem Sturm?

In der Vorarlberger Schullandschaft herrscht – noch – große Gelassenheit über eine verpflichtende Maßnahme, die viel Sprengkraft in sich birgt. Dass es “zu einem Aufstand der Eltern kommt”, wie etwa die Lustenauer Mittelschuldirektorin Sabine Müller befürchtet, wird von vielen nicht so wahrgenommen. “Es ist im Moment noch sehr ruhig. Ich erhalte wenige Anfragen”, sagt Mustafa Can (51), Diversitätsmanager an der Bildungsdirektion Vorarlberg und als solcher für Angelegenheiten von migrantisch-stämmigen Gruppen zuständig. Mit der muslimischen Community steht Can permanent in Kontakt. “Der ethnische Background dieser Gruppen reicht von Somalia über Tschetschenien bis zur Türkei. Dementsprechend unterschiedlich sind auch die Haltungen zum geplanten Kopftuchverbot.”

Das Kopftuchverbot an Schulen kommt. Fragt sich nur …
Mustafa Can, Diversitätsmanager in der Bildungsdirektion Vorarlberg, ortet noch keine Aufregung wegen des Kopftuchverbots an Schulen. Bildungsdirektion

Kindswohl kontra Religionsfreiheit

Was die Architekten des Gesetzes als Schutz für Mädchen im Sinne des Kindeswohls sehen, interpretieren die Gegner als einseitige Maßnahme gegen die Religionsfreiheit von islamischen Gruppen. Große Teile der Lehrerschaft sehen sich gegen ihren Willen in die Rolle eines Kontrollorgans gedrängt. “Wir sind als Lehrer dazu verpflichtet, Verstöße gegen das Kopftuchverbot zu melden. Wir setzen die ganze Maschinerie in Gang. Tun wir das nicht, machen wir uns einer Dienstrechtsverletzung schuldig”, zeigt Pflichtschullehrervertreter Alexander Frick wenig Freude mit dem Gesetz.

Das Kopftuchverbot an Schulen kommt. Fragt sich nur …
Bildungsminister Christoph Wiederkehr sieht im Gesetz eine Maßnahme im Sinne des Kindeswohls.

Bildungsminister Christoph Wiederkehr sieht das anders. “Lehrpersonen verhängen keine Strafen. Sie melden Verstöße. Das Verfahren findet nicht an der Schule statt. Unser Ziel ist es, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Lehrern und Schülern geschützt wird”, heißt es auf VN-Anfrage aus dem Bildungsministerium. Es gebe eine breite Gruppe in der Zivilgesellschaft, die dieses Verbot für sinnvoll erachte und ebenso gewählte Vertreterinnen und Vertreter. “Sonst hätte dieses Gesetz keine Mehrheit im Parlament”, wird in der ministeriellen Anfragebeantwortung argumentiert.

800 Euro Strafe

Die Vorgangsweise bei Verstößen gegen das Kopftuchverbot ist in einem ausführlichen Schreiben des Bildungsministeriums an Schulen und Schulbehörden genau geregelt. Lehrer melden den Verstoß bei der Schulleitung. Nach zweimaliger Weigerung zur Abnahme des Kopftuchs ist die Bildungsdirektion am Zug. Dorthin werden Schülerin und Erziehungsberechtigte zu einem Gespräch geladen. Weitere Verstöße gegen das Gesetz haben eine Anzeige an die Bezirksverwaltungsbehörde zur Folge. In letzter Konsequenz setzt es Verwaltungsstrafen von 150 bis 800 Euro.