ÖBB-Betriebsrat kämpft weiter gegen seine Entlassung: Das ist der aktuelle Stand

VN / 08.06.2026 • 17:42 Uhr
ÖBB Betriebsrat.jpg
Der Beklagte (r.) bei der jüngsten Tagsatzung am Montag mit seinem Rechtsvertreter Anwalt Sanjay Doshi.VN

Ein außer Dienst gestellter Zugbegleiter sieht in dem Vorwurf, er habe einen weiblichen Fahrgast sexuell belästigt, eine Kampagne gegen ihn als aufmüpfigen Betriebsrat. Und nicht nur er …

Feldkirch Die Entlassung oder Kündigung eines Betriebsrates ist eine brisante Angelegenheit. So auch im Fall eines Zugbegleiters mit Betriebsratsmandat, den sein Dienstgeber, die ÖBB-Personenverkehrs AG, aus seinen Reihen entfernt haben will.

“Begrapscht und gestreichelt”

Als Anlass für ihr heikles Bestreben nennen die ÖBB den Vorwurf der sexuellen Belästigung. So soll der betreffende Zugbegleiter eine Frau im Waggon “am Oberschenkel begrapscht und gestreichelt” haben. Eine schwerwiegende Bezichtigung, die der Beklagte jedoch vehement von sich weist. Weil sie aus der Luft gegriffen und schlicht und einfach unwahr sei (brisantes Detail: Das “Opfer” hatte niemals Strafanzeige gegen ihn erstattet).

Denn die wahre Motivation der ÖBB liegt seiner Meinung nach lediglich darin, dass er das Betriebsratsmandat seines Vorgängers, der gekündigt hatte, annahm. Sehr zum Missfallen der Personenverkehrs AG, die dann “zufälligerweise” zur selben Zeit mit der Beschwerde des weiblichen Fahrgastes aufkreuzte und den Betriebsrat außer Dienst stellte. Bis heute.

Aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen wird an dieser Stelle kein Inhalt von Iframely angezeigt.

Allerdings wandte sich nicht der betroffene Schaffner deswegen ans Arbeits- und Sozialgericht, sondern die gegnerische Partei, also die ÖBB. So sitzt der Zugführer selbst bereits seit Jänner 2025 als Beklagter im Gerichtssaal.

Im Genuss von viel Beistand

In der brisanten Causa fanden bisher mehrere Verhandlungen statt. Verhandlungen, die übrigens außerordentlich gut besucht waren. Vor allem von Arbeitskollegen des Beklagten und weiteren Betriebsräten. Von Betriebsräten, die einhellig den Fleiß und die Unbescholtenheit ihres Kollegen betonen. Und ihm wegen des “unerhörten Bestrebens” des Dienstgebers die Stange halten.

Richter Klaus Schurig, der zu Beginn vergeblich die Frage einer gütlichen Einigung in den Raum stellte, sorgte bei einer weiteren Tagsatzung im Februar des Vorjahres für einen Knalleffekt. Er wies die Klage der ÖBB ab. Doch diese ging beim Oberlandesgericht Innsbruck erfolgreich in Berufung. Der Verhandlungsmarathon setzte sich also fort.

Bei einer weiteren Tagsatzung wurde das angebliche Opfer, jene Zugpassagierin, vernommen. Sie blieb bei ihren Anschuldigungen gegen den Schaffner. Bei der jüngsten Verhandlung am Montag befragte der Richter unter anderem einen Teamkoordinator der ÖBB und unmittelbaren Vorgesetzten des Beklagten. Letzterer behauptete, dass eben dieser Teamkoordinator die Beschwerde damals als “Blödsinn” abgetan hätte. Bei der aktuellen Verhandlung stritt der Vorgesetzte jedoch ab, diese Bemerkung je fallen gelassen zu haben.

Ständiger Beobachter der Tagsatzungen ist ÖBB-Betriebsratsvorstand Thomas Lintner von der AK Tirol, der bereits selbst als Zeuge aussagte und hinter dem Beklagten steht und mit ihm der ganze Betriebsrat. Lintner: “Für mich ist alles überbordend, was da abgeht mit den ganzen Zeugenladungen. Ich glaube an die Rechtsstaatlichkeit und bin von der Unschuld meines Betriebsrates überzeugt.” Zwei weitere Führungskräfte haben sich am Montag in ihren Aussagen verstrickt und der Anwalt des Beklagten hat ihnen unmissverständlich in Erinnerung gerufen, dass sie unter Wahrheitspflicht stehen. Die Zeugeinvernahmen sind abgeschlossen, das Urteil des Richters ergeht schriftlich.