Vielleicht nur ein schwacher Trost, aber: Bald mehr Geld für Verbrechensopfer geplant

VN / 12.06.2026 • 09:58 Uhr
Gewalt.jpg
In Vorarlberg wurden im Vorjahr fast 5400 Gewaltdelikte verzeichnet.symbol/Hartinger

Das Sozialministerium plant eine breitere Unterstützung für Geschädigte. Die Vorarlberger Opferschutzeinrichtung bezeichnet das als “längst überfällig”. Doch wie wird Schmerzensgeld überhaupt berechnet?

Schwarzach Vor einem Jahr erschoss ein 21-jähriger Ex-Schüler am Grazer BORG Dreierschützengasse neun Schüler und eine Lehrerin und verletzte zahlreiche weitere Personen zum Teil schwer. Aus diesem Anlass hat das Sozialministerium die geplante Weiterentwicklung des Verbrechensopfergesetzes (VOG) angekündigt. Ziel der Reform ist es, Opfer von Straftaten sowie deren Angehörige künftig noch umfassender zu unterstützen. Die parlamentarische Begutachtung des Gesetzesentwurfs soll in den kommenden Tagen starten, informierte das Sozialministerium am Mittwoch.

Schmerzensgeld verdoppelt

Das aktuelle Verbrechensopfergesetz sieht bereits jetzt Leistungen wie Schmerzensgeld, psychotherapeutische Unterstützung oder die Übernahme von Bestattungskosten vor. Mit der geplanten Novelle sollen diese Hilfsangebote erweitert und verbessert werden. Zu den vorgesehenen Maßnahmen zählen die Verdoppelung der Pauschalentschädigung für Schmerzensgeld sowie die Verdoppelung des Höchstbetrags für den Ersatz von Bestattungskosten. Aktuell erhalten Opfer zwischen 2000 und 12 000 Euro Schmerzensgeld.

Gewaltopfer in Vorarlberg

Allein im vergangenen Jahr wurden von der Vorarlberger Landespolizeidirektion 5369 Gewaltdelikte verzeichnet. Rechtsanwalt Stefan Denifl ist Leiter der Vorarlberger Opferschutzeinrichtung “Weißer Ring” mit Büro in Dornbirn. Diese Institution wird rund hundert Mal jährlich von Betroffenen kontaktiert. Im Vorjahr waren es sogar 100 Prozessbegleitungen und rund 130 Kontakte bzw. Anfragen von Opfern beim “Weißen Ring”.

Stefan Denifl.jpg
Opferanwalt Stefan Denifl ist Leiter des “Weißen Rings” Vorarlberg. Eckert

Denifl bestätigt, dass der Mindestsatz für eine Pauschalentschädigung derzeit bei 2000 Euro liegt. “Voraussetzung für eine Entschädigung ist aber, dass es sich um eine schwere Körperverletzung handelt. Leichte Körperverletzungen werden überhaupt nicht entschädigt”, so der Anwalt, und: “Eine Anhebung ist aus Sicht des Opferschutzes überfällig, da die Entschädigungen über Jahre hinweg nie erhöht wurden und 2000 Euro für eine schwere Körperverletzung sehr gering sind. Wenn das Sozialministerium aktiv die Erhöhung der Entschädigung und auch anderer Verbesserungen im VOG ankündigt, erachte ich die Umsetzung schon für realistisch, da es sicher auch ein Anliegen der Bevölkerung ist, dass Verbrechensopfer adäquat entschädigt werden.”

Laut Denifl sei immer zu bedenken, dass die Opfer in den meisten Fällen bei den Tätern direkt mangels deren finanzieller Möglichkeiten keine Ansprüche durchsetzen können. Bei schwerer Körperverletzung wird immer auch ein Antrag vom “Weißen Ring” an das Sozialministerium gestellt. Dort können auch andere Leistungen wie Kriseninterventionen oder Psychotherapie übernommen werden. Der “Weiße Ring” ist allerdings nicht für häusliche Gewalt zuständig.

Eine leidige Frage

So gut wie täglich wird am Landesgericht Feldkirch sowie an Vorarlberger Bezirksgerichten die Frage an Geschädigte von Körperverletzungen, Unfällen etc. laut, wie viel Schmerzensgeld sie denn einfordern wollen. Doch die Betroffenen sind mit dieser Frage seitens der Richter(innen) oft überfordert.

Denn nicht selten sind sie ohne Rechtsbeistand und wissen nicht, welchen Betrag sie von den Tätern überhaupt verlangen können. Deshalb kam es schon vor, dass ein Opfer für ein kleines Hämatom den utopischen Betrag von 3000 Euro verlangte, während sich etwa ein anderer Geschädigter, der bei einer Straftat schwer verletzt wurde, eine Forderung von lediglich 300 Euro Schmerzensgeld vorstellen konnte.

Aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen wird an dieser Stelle kein Inhalt von Sonstige angezeigt.

Schlussendlich wird eine realistische Höhe des Schmerzensgeldes dann am Schluss der Verhandlung von der Richterschaft bestimmt und zugesprochen. Dabei gibt es festgelegte Tagessätze für die Berechnung (siehe Tabelle).