Neue Regeln für Dorfläden: Zwischen Selbstbedienung und Sonntagsschutz

Neue Öffnungszeiten sollen Dorfläden stärken. Wie intensiv sie genutzt werden, ist fraglich.
Bregenz Dammbruch oder doch nur kleine Welle? Mit der angekündigten Ausweitung der Sonntagsöffnungszeiten für Nahversorger auf dem Land sorgt das Land Vorarlberg für Diskussionen. Die Verordnung soll diesen Dienstag von der Landesregierung beschlossen werden. Bei einem Rundruf zeigt sich allerdings: Die Begeisterung hält sich in Grenzen. “Jeder Nahversorger hat unter der Woche so viel Arbeit – für uns ist das uninteressant”, sagt etwa Ivonne Vallaster vom Bärger Lädili in Bartholomäberg.
Schon bisher wurde die Möglichkeit, sonntags zwischen 7 und 12 Uhr maximal zwei Stunden zu öffnen, nur vereinzelt genutzt. Künftig könnten Nahversorger mit bis zu 400 Quadratmetern Verkaufsfläche in ausgewählten Landgemeinden oder Ortsteilen von 7 bis 18 Uhr öffnen. Theoretisch wären davon 65 Gemeinden betroffen. Eine Bedingung bleibt allerdings bestehen: “Tatsache ist, dass man als Ladenbesitzer selbst da stehen muss”, sagt Vallaster.
Aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen wird an dieser Stelle kein Inhalt von Iframely angezeigt.
Ähnlich sieht es in Thüringerberg aus. Aus einer kleinen Käsetheke entstand dort der heutige Nahversorger mit Vollsortiment, Bio- und Regionalprodukten. Aber auch künftig dürfte der Laden sonntags geschlossen bleiben. “Dadurch, dass wir eine Sennereigemeinschaft sind, werden die Eigentümer nicht im Laden stehen”, heißt es auf VN-Anfrage.
Druck auf kleine Dörfläden steigt
Dorfläden stehen wirtschaftlich unter Druck. Immer mehr müssen schließen, ganze Talschaften sind inzwischen ohne Lebensmittelgeschäft. Besonders betroffen sind kleinere Hochlagengemeinden mit weniger als 1500 Einwohnern. In Eichenberg mit gut 400 Einwohnern wird die Neuregelung deshalb begrüßt. Im familiär geführten Hotel Schönblick plant Jeremias Hehle bis Mitte 2027 einen kleinen Nahversorger als Teil eines neuen Konzepts. Hotelgäste und Einheimische vom Brot bis zu Windeln alles Nötige finden.

Umgesetzt wird das mit Selbstbedienungskassa. Digitale Lösungen mit Selbstbedienungskassen könnten ohne Personalaufwand neue Möglichkeiten eröffnen. Der erste Eindruck zeigt dennoch: Flächendeckende Sonntagsöffnungen sind in Vorarlberg vorerst kaum zu erwarten.
Gewerkschaft warnt vor Salamitaktik
Kritik kommt dennoch von der Gewerkschaft GPA. Marcel Gilly warnt vor einer schrittweisen Aufweichung des Sonntagsschutzes: “Was jetzt als kleine Lockerung verkauft wird, würde faktisch fast 70 Prozent der Vorarlberger Gemeinden betreffen.” Zudem seien laut Umfragen drei Viertel der Bevölkerung gegen eine weitere Ausweitung der Sonntagsöffnungszeiten. Am Ende steige der Druck auf die Beschäftigten.
Aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen wird an dieser Stelle kein Inhalt von Iframely angezeigt.
Auch die Katholische Kirche bleibt bei ihrer ablehnenden Haltung. Der Sonntag schaffe Raum für Familie, Ehrenamt und Erholung, sagt Petra Vonier-Pösel, Leiterin des Pastoralamts der Katholischen Kirche Vorarlberg. Rund 20.000 Menschen engagierten sich in den 126 Pfarren ehrenamtlich. “Ohne den Einsatz der vielen Ehrenamtlichen wäre unser Land spürbar ärmer – menschlich wie gesellschaftlich.”
Größere Debatte gefördert
Anders bewertet ÖVP-Landtagsabgeordneter Guido Flatz, Obmann des Vereins Dorfleben, die Neuerung. “Für kritische Anregungen habe ich Verständnis. Aber die Verordnung ist relativ klar, dass kein Personal arbeiten darf.” Längere Öffnungszeiten seien vielmehr “ein weiterer wichtiger Baustein zur Absicherung von Kleinstrukturen”.

Christian Schützinger, Geschäftsführer von Vorarlberg Tourismus, sieht Vorteile vor allem für Orte, die nicht als Tourismusgemeinden gelten. Freizeit- und Urlaubsgäste seien immer mobiler und könnten so auch dort Nahversorgungsangebote nutzen. Unterstützung kommt auch von den Neos. Klubobfrau Claudia Gamon bezeichnet den Schritt als “längst überfällig”. Kleine Nahversorger bräuchten mehr unternehmerischen Spielraum.

65 GEmeinden und Ortsteile betroffen
Die geplante Verordnung soll für Gemeinden gelten, in denen es höchstens ein Lebensmittelgeschäft mit Vollsortiment gibt, sowie für Gemeinden und Ortsteile mit vom Land geförderten Nahversorgern.
- Andelsbuch
- Bartholomäberg
- Bildstein
- Bizau
- Blons
- Brand
- Buch
- Bürserberg
- Dalaas
- Damüls
- Doren
- Dornbirn (Ortsteile Watzenegg und Mühlebach)
- Düns
- Dünserberg
- Egg (Ortsteil Großdorf)
- Eichenberg
- Fontanella
- Fraxern
- Gaißau
- Gaschurn (Ortsteil Partenen)
- Göfis
- Hohenweiler
- Innerbraz
- Kennelbach
- Klaus
- Klösterle
- Krumbach
- Langen bei Bregenz
- Langenegg
- Laterns
- Lingenau
- Lorüns
- Ludesch
- Meiningen
- Mellau
- Möggers
- Nüziders
- Raggal
- Reuthe
- Riefensberg
- Röns
- Röthis
- Satteins
- Schlins
- Schnepfau
- Schnifis
- Schoppernau
- Schröcken
- Sibratsgfäll
- Silbertal
- Sonntag
- St. Anton im Montafon
- St. Gallenkirch (Ortsteil Gargellen)
- St. Gerold
- Stallehr
- Sulz
- Sulzberg
- Thüringen
- Thüringerberg
- Tschagguns
- Übersaxen
- Vandans
- Viktorsberg
- Warth
- Zwischenwasser (Ortsteile Dafins und Batschuns)
Insgesamt betroffen: 65 Gemeinden bzw. Ortsteile. Für alle anderen Verkaufsstellen soll die bisherige Regelung unverändert bestehen bleiben.