Teure Zukunft für Verkehrssünder

Ab 1. Jänner 2027 werden Verkehrsstrafen in Österreich laut ÖAMTC teilweise um 50 Prozent erhöht. Und was das Kuratorium für Verkehrssicherheit Vorarlberg dazu sagt.
Wien, Schwarzach Das Bundesministerium für Mobilität hat diese Woche den angekündigten neuen Verkehrsstrafenkatalog veröffentlicht. Damit werden ab nächstem Jahr Strafhöhen von Anonymverfügungen österreichweit vereinheitlicht – unabhängig davon, in welchem Bundesland die Übertretung begangen wurde. Die Harmonisierung wurde seit Jahren gefordert. Der Mobilitätsclub ÖAMTC begrüßte den Schritt in einer Aussendung, übte aber Kritik an den starken Straferhöhungen.
Bisher waren nur einzelne Beispiele der neuen Strafhöhen bei Anonymverfügungen bekannt, in der Verordnung sind nun alle aufgelistet. Das sei eine wesentliche Verbesserung, sagte ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer zur APA. Denn die Anonymverfügungskataloge der Bundesländer seien zuvor nicht in Landesgesetzblättern kundgemacht worden. Die Höhe der Strafbeträge zu kommunizieren hätte auch eine präventive Wirkung.
Kritik übte der Mobilitätsclub aber an der Anhebung der Strafen “deutlich über der Inflationsrate”. Im Schnitt würden sämtliche Verkehrsstrafen um 50 Prozent erhöht, hieß es in der Aussendung des ÖAMTC.
60 Euro fürs Falschparken
Das Abstellen eines Fahrzeugs im Halte- und Parkverbot oder das Vergessen einer Parkscheibe in der Kurzparkzone kostet künftig 60 Euro. Das verbotene Einfahren in eine Kreuzung bei gelber Ampel wird mit 70 Euro bestraft. Hält man an einer Stopptafel nicht vollständig an, kostet das ab Jänner 70 Euro.

Wer im Ortsgebiet bis zu 30 km/h zu schnell unterwegs ist, muss je nach gemessener Geschwindigkeit zwischen 50 und 120 Euro zahlen. Die Strafen für höhere Geschwindigkeitsverstöße sind in der Straßenverkehrsordnung geregelt. Auch hier sollen die Beträge angehoben werden.
Noch teurer ist mit künftig 100 Euro die Missachtung des Rechtsfahrgebotes, etwa auf Autobahnen. Das Befahren einer Rettungsgasse kostet dann 200 Euro. Gefährliches Überholen (zum Beispiel vor Schutzwegen) bringt eine Strafhöhe von 140 Euro mit sich, Überholen von rechts kostet 115 Euro.
Orientierung am Landesniveau
Das Ministerium relativierte die Kritik des ÖAMTC, dass die Strafbeträge um 50 Prozent erhöht werden. Derzeit gibt es in den einzelnen Bundesländern teils unterschiedliche Strafhöhen. Diese wurden nun angepasst und vereinheitlicht. Dabei habe man sich an den höchsten Strafen orientiert, die in einem Bundesland bereits gültig waren. In manchen Bundesländern erhöhen sich die Strafen also empfindlicher als in anderen. Der Bund erwartete durch die Anpassungen 80 Millionen Euro an Mehreinnahmen, hieß es im Juni.
Weiteren Handlungsbedarf sah der ÖAMTC bei Organmandaten – also Delikten, die bei Anhaltungen der Polizei direkt vor Ort geahndet werden. “Auch hier fehlt bislang eine bundesweite Einheitlichkeit”, sagte Martin Hoffer.

“Gute Generalprävention”
Martin Pfanner vom Kuratorium für Verkehrssicherheit Vorarlberg räumt ein, dass die Erhöhung der Strafen bei Anonymverfügungen Vorarlberg und Kärnten härter trifft als andere Bundesländer. “Bei uns waren die Strafen bislang eher niedrig, mit dem neuen Katalog beträgt die Erhöhung in Vorarlberg rund 50 Prozent.”
Positiv sieht Pfanner jedoch die kommende Vereinheitlichung des Verkehrsstrafenkataloges. “Das wird durchaus Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit haben. Denn wenn etwas vorhersehbar und kommunizierbar ist, erreiche ich eine gute Generalprävention.” Verkehrsvergehen wie etwa Geschwindigkeitsübertretungen wurden bisher nur in den jeweiligen Bundesländern erfasst. Das werde sich nun ändern. Mit einer zentralen Erfassung könne man Wiederholungstäter besser feststellen und Konsequenzen ziehen.