Ihr Kind erbrach sich wochenlang: Dornbirner Familie klagt Weltkonzern Nestlé

Erster österreichweiter Zivilprozess wegen kontaminierter BEBA-Pre-Säuglingsnahrung eingeleitet.
Dornbirn Das Kleinkind des Dornbirner Ehepaares litt wochenlang. Tägliches Erbrechen und Atemnot, und das im Zeitraum vom 10. November bis 30. Dezember 2025. Der Grund dafür waren schwere Intoxikationserscheinungen beim Baby nach seinem Verzehr von BEBA-Pre-Säuglingsnahrung von Nestlé. Dornbirner Ärzte stellten bei dem Kind eine deutliche Gewichtsabnahme fest und erstellten eine Diagnose. Was auffallend war: Als die Einnahme der betreffenden Produktcharge von Nestlé gestoppt wurde, endeten auch die Krankheitssymptome des Kindes.
“David gegen Goliath”
Nun klagen die Eltern den Weltkonzern. Konkreter Gegenstand ihrer Klage: Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz (PHG) sowie Schmerzengeld und Pflegeaufwand. Als ihren rechtlichen Vertreter und Mitstreiter konsultierte die Familie den Dornbirner Daniel Janko von der Anwaltskanzlei Häusle und Rützler. Ihr Rechtsbeistand legt sich nun mit einem mächtigen Verfahrensgegner an. “David gegen Goliath”, wie Janko selbst anmerkt.

Befangene Gutachterin?
Das zeigt sich bereits jetzt durch wesentliche prozessuale Entwicklungen im Verfahren vor dem Bezirksgericht für Handelssachen in Wien. Janko präzisiert gegenüber den VN: “Zur Vermeidung von Anreisekosten für die Familie ordnete das Gericht vorab die Einholung eines mikrobiologischen Sachverständigengutachtens an. Gegen die vom Gericht in Aussicht genommene Gutachterin erhob die beklagte Partei Nestlé am 23. Juli 2026 Einwände. Und zwar wegen angeblicher Befangenheit dieser Gutachterin durch deren Funktion bei einem konkurrierenden Unternehmen.”
Hohe Dunkelziffer
Schlussendlich macht der Dornbirner Anwalt noch auf einen weiteren wesentlichen Aspekt aufmerksam: “Der Fall beinhaltet die Konstellation eines klaren Machtungleichgewichts zwischen einer einzelnen Familie und einem global agierenden Konzern. Da die betroffene Säuglingsnahrung im Spätherbst 2025 flächendeckend im Einzelhandel erhältlich war, ist von einer hohen Dunkelziffer an betroffenen Kleinkindern in Österreich auszugehen. Viele Eltern brachten die damaligen Krankheitssymptome ihrer Kinder nicht mit der Säuglingsnahrung in Verbindung oder scheuten aus Unwissenheit sowie Respekt vor der juristischen Übermacht eines Großkonzerns den rechtlichen Weg.”

Janko wartet nun die weitere Vorgangsweise des Wiener Handelsgerichtes ab und betont: “Unser Fall zeigt, dass auch Großkonzerne nicht schalten und walten können, wie sie wollen.”
Die “Causa Nestlé”
Anfang 2026 kam es zu einem großen, vorsorglichen Rückruf von BEBA-Säuglingsnahrung durch den Hersteller Nestlé. Grund für den Rückruf war eine potenzielle Kontaminierung mit Cereulid, einem Giftstoff des Bakteriums Bacillus cereus. Dieses gelangte über eine Zutat eines Zulieferers in das Produkt.
- Der Auslöser: Ein technisches Gebrechen bei einem Zulieferer im Dezember 2025 kontaminierte einen Inhaltsstoff. Das Bakterium selbst wurde im Herstellungsprozess abgetötet, das hitzestabile Bakteriengift verblieb jedoch im Pulver. [
- Die Gefahr: Cereulid kann Übelkeit, Magen-Darm-Beschwerden und Erbrechen auslösen. Nestlé betonte jedoch, dass gemessene Werte in Stichproben sehr niedrig waren und eine direkte akute Gesundheitsgefahr unter den europäischen Grenzwerten lag.
- Erweiterung im Februar: Nachdem im Januar 2026 der erste Rückruf startete, wurde er im Februar 2026 auf Basis verfeinerter Testmethoden in Deutschland und Österreich auf weitere Chargen (darunter auch gezielt BEBA PRE und BEBA 1) ausgeweitet. Nestlé entschied sich dazu, gar keine nachweisbaren Mengen des Toxins in Säuglingsnahrung zu akzeptieren. Verbraucherzentralen und Behörden warnten, dass neben Nestlé (BEBA, Alfamino) zeitweise auch Chargen anderer Hersteller wie Danone (Aptamil, Milupa) betroffen waren.