Alarm an der Grenze: Japankäfer rückt Vorarlberg gefährlich nahe

VN / 21.08.2026 • 15:56 Uhr
Alarm an der Grenze: Japankäfer rückt Vorarlberg gefährlich nahe
Der Japankäfer kann enorme Schäden verursachen.

Der gefräßige Schädling hat sich jetzt auch in Liechtenstein und im Raum Buchs ausgebreitet.

Bregenz Der Kreis wird enger. Jetzt hat sich der Japankäfer auch in Liechtenstein und im Raum Buchs (Kanton St. Gallen) ausgebreitet. Das teilte die Landesverwaltung des Fürstentums am Mittwoch mit. Um langfristige Schäden in der Landwirtschaft sowie in öffentlichen und privaten Gärten zu verhindern, gelten dort ab sofort strenge Regeln.

Alarm an der Grenze: Japankäfer rückt Vorarlberg gefährlich nahe
An den rot markierten Stellen hat sich der Japankäfer in Liechtenstein und im Raum Buchs ausgebreitet.

In Vorarlberg wurde der erste Japankäfer des Jahres am 24. Juli in einer Falle in Hörbranz gefunden. Zwei weitere Exemplare gingen in den darauffolgenden Wochen ebenfalls in Hörbranz in die Falle, wie das Land auf Anfrage mitteilt. Auch im Raum Lindau konnten heuer bereits über 30 Japankäfer nachgewiesen werden, darunter mehrere Weibchen.

Alarm an der Grenze: Japankäfer rückt Vorarlberg gefährlich nahe
In Vorarlberg sind rund 20 Lockstofffallen installiert. VN/Paulitsch

Laut dem Geoportal der liechtensteinischen Landesverwaltung sind die Käfer bislang an fünf Stellen im Raum Schaan und Buchs aufgetaucht. Das hat auch für die Bewohner sowie bestimmte Betriebe Konsequenzen: Grünflächen dürfen im Umkreis von einem Kilometer um einen Fundort bis Ende September nicht mehr bewässert werden. Schnittgut darf bis dahin ausschließlich in der Verwertungsanlage Buchs abgegeben werden. Pflanzen mit Wurzelballen oder in Töpfen dürfen bis auf Weiteres nicht aus dem Befallsgebiet hinausgebracht werden. Auch die Pufferzone im Umkreis von sechs Kilometern ist von Schutzmaßnahmen betroffen. Für die Gartenbaubetriebe und die Bauwirtschaft gelten zusätzliche Einschränkungen.

Alarm an der Grenze: Japankäfer rückt Vorarlberg gefährlich nahe
Die gefürchteten Japankäfer sind sogenannte Hitchhiker (dt. Tramper). Sie werden in der Regel als „blinde Passagiere“ mit Fahrzeugen eingeschleppt. Die meisten Fallen befinden sich daher an Transitrouten in der Nähe von Grünland, Sportplätzen, Golfplätzen, Maisfeldern oder Apfelanlagen. VN/Paulitsch
Alarm an der Grenze: Japankäfer rückt Vorarlberg gefährlich nahe
Der Japankäfer ist rund einen Zentimeter groß, hat einen metallisch grünen Kopf und kupferfarbene Flügeldecken. Besonders auffällig sind die insgesamt zwölf weißen Haarbüschel an den Seiten des Hinterleibs. land

Der Amtliche Pflanzenschutzdienst in Vorarlberg ist alarmiert. „Die Situation im angrenzenden Raum wird generell aufmerksam beobachtet. Aufgrund der Grenznähe wird die Überwachung in Vorarlberg entsprechend aufmerksam fortgeführt“, heißt es aus dem Landhaus. Die Pufferzone in Liechtenstein erfasst auch kleine Teile des Gebiets der Drei Schwestern in Vorarlberg. Die Experten geben jedoch Entwarnung. Das Gebirgsmassiv gilt als natürliche Barriere, eine Ausbreitung des Japankäfers nach Vorarlberg auf natürlichem Weg halten sie für sehr unwahrscheinlich.

Alarm an der Grenze: Japankäfer rückt Vorarlberg gefährlich nahe
Der Amtliche Pflanzenschutzdienst rät: Bei einem Verdachtsfund sollte der Käfer möglichst eingefangen und sicher aufbewahrt werden, etwa in einem verschlossenen Behälter im Tiefkühlfach. Zusätzlich sollte ein möglichst scharfes Foto gemacht sowie Fundort und Funddatum dokumentiert werden. Land

Die umfangreichen Schutzmaßnahmen haben einen Grund. Der Japankäfer gilt als einer der gefährlichsten Pflanzenschädlinge der Welt. Er bzw. seine Larven fressen nahezu alles, was sie finden können – von der Frucht über das Blatt bis zur Wurzel. Die österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) berichtet von über 400 Pflanzenarten, die auf dem Speiseplan der Insekten stehen. Nach den massiven Funden im Raum Lindau haben die deutschen Behörden eine Abgrenzungserhebung eingeleitet, um herauszufinden, wie groß das Problem tatsächlich bereits ist. „Sollte aufgrund der weiteren Entwicklungen in den grenznahen Regionen Vorarlbergs ein abgegrenztes Gebiet mit Befalls- und Pufferzone erforderlich werden, können davon aufgrund der unmittelbaren Grenznähe auch Vorarlberger Gemeindegebiete betroffen sein“, erläutert das Land.

Der Japankäfer ist österreichweit meldepflichtig und wird aufgrund seines hohen Schadpotenzials streng überwacht. Auch die Bevölkerung ist zur Mithilfe aufgerufen. Verdächtige Käferfunde sollten möglichst sofort dem Amtlichen Pflanzenschutzdienst gemeldet werden: E-Mail: landwirtschaft@vorarlberg.at
Telefon: 05574 511 25105

Maßnahmen in Liechtenstein und Raum Buchs

Im Umkreis von einem Kilometer um einen Käferfundort (Befallsherd) gelten ab sofort folgende Regeln:

1. Grünflächen wie Rasen, Wiesen und Weiden (auch in Park- und Sportanlagen) dürfen bis Ende September 2026 nicht bewässert werden. Ausgenommen vom Verbot sind Blumen- und Gemüsebeete sowie Topfpflanzen.

2. Schnittgut etwa von Bäumen, Sträuchern oder Rasenflächen darf bis Ende September 2026 ausschließlich zur Verwertungsanlage VfA Buchs gebracht werden.

3. Pflanzen mit Wurzelballen oder in Töpfen dürfen nicht aus dem Befallsgebiet hinausgebracht werden. Diese Regel gilt vorerst unbefristet.

In den Pufferzonen (ein bis sechs Kilometer um einen Käferfundort) gilt:

1. Der Transport von Schnittgut aus der Pufferzone hinaus ist vom 1. Juni bis zum 30. September verboten. Der Transport innerhalb der Pufferzone oder in die Befallszone zur Verwertungsanlage VfA Buchs ist erlaubt. Das Herausführen von Baumstämmen und hinreichend trockenem Heu sowie von Siloballen und Maissilage aus der Pufferzone ist nicht von den Einschränkungen betroffen.

2. Pflanzen mit Wurzelballen oder in Töpfen dürfen ab dem 1. Juni 2027 (und danach unbefristet) nicht aus der Pufferzone hinausgebracht werden.

Für die Gartenbaubetriebe und die Bauwirtschaft gelten folgende zusätzlichen Einschränkungen:

Gartenbau: Im Befallsherd produzierter Rollrasen darf den Befallsherd nicht verlassen. Pflanzen mit Wurzelballen oder in Töpfen sowie Ziergräser dürfen nicht aus dem Befallsherd transportiert werden, ohne sicherzustellen, dass keine Larven vorhanden sind.

Bauwirtschaft: Oberflächenschichten bis zu 30 cm dürfen nicht aus dem Befallsherd transportiert werden.