Alkolenker verletzte gleich zwei E-Bike-Fahrer

VN / 21.08.2026 • 14:16 Uhr
Alkolenker verletzte gleich zwei E-Bike-Fahrer
Der Angeklagte mit seinem Verteidiger Hamza Ovacin (m.) bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch. Eckert

Nach Unfall mit 2,22 Promille intus wurde Bulgare vom Gericht verurteilt.

Feldkirch Der 34-jährige Arbeiter war im März dieses Jahres auf dem Nachhauseweg von einer Veranstaltung. Dort hatte der bislang unbescholtene Bulgare bei den alkoholischen Getränken ordentlich zugelangt. Jedenfalls brachte er es auf 2,22 Promille, als er gegen 22:30 Uhr auf der Dr.-Anton-Schneider-Straße in Dornbirn unterwegs war.

Im Kreuzungsbereich war der deutlich Betrunkene zu wenig aufmerksam, lenkte sein Fahrzeug auf den Fahrradstreifen, erfasste dort einen jungen Mann mit der Front des Wagens, wodurch dieser auf den Wagen und anschließend wieder zu Boden geschleudert wurde. Das Opfer wurde schwer verletzt: Schulterblatt, Brustbein, Schlüsselbein, Rippen, Fußknöchel waren schwer in Mitleidenschaft gezogen. Zu diversen Brüchen kamen noch Schürfungen, Prellungen und Hämatome. Acht Wochen war der Mann in medizinischer Behandlung. Selbst jetzt ist die Heilung noch nicht abgeschlossen und man weiß nicht, welche Beschwerden zurückbleiben.

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Auch Ehefrau verletzt

Auch die junge Frau des Radlers wurde in den Unfall involviert. Ihr Gatte wurde nämlich gegen die Radlerin geschleudert, wodurch sie ebenfalls zu Sturz kam. Sie wurde “nur” leicht verletzt. Prellungen, Hämatome und Abschürfungen trug sie dennoch davon. Der Alkolenker zeigte sich von Beginn an geständig. Dass er reichlich “getankt” hatte, sah man bereits beim Unfall. Der Test lieferte Gewissheit.

Die Straße musste eineinhalb Stunden vollständig gesperrt werden. Feuerwehr, Polizei und Rettung waren vor Ort. Dem Arbeiter tut sein Fehlverhalten heute sichtlich leid. “Er kann es leider nicht mehr rückgängig machen”, so Verteidiger Hamza Ovacin.

Kombinierte Strafe

Staatsanwalt Richard Gschwenter spricht sich von vornherein gegen eine Diversion aus, da der Promillewert sehr hoch war. “Es war großes Glück, dass nicht mehr passiert ist, es hätte auch Tote geben können”, so der öffentliche Ankläger. Die Heilung der Verletzungen wird sich noch lange hinziehen, und auch zivilrechtlich wird noch einiges auf den Alkolenker zukommen. Bei seinem Auto entstand Totalschaden.

Da er nach der Kollision gewollt oder ungewollt nochmals Gas gab und den Wagen nicht unter Kontrolle hatte, landete er in einer angrenzenden Mauer. Als Strafe für die fahrlässige Körperverletzung erhält der Mann fünf Monate Haftstrafe auf Bewährung und 960 Euro Geldstrafe. Die Strafe kann er in Raten abstottern. Das Urteil ist rechtskräftig.