Millionenstrafe für die Nummer eins im illegalen Glücksspiel in Vorarlberg

Wegen Abgabenhinterziehung angeklagt: Ex-Ehepaar akzeptierte erste Verurteilung am Landesgericht Feldkirch nicht und ging in Berufung – was allerdings kein Glückstreffer war: Die Strafen fielen nun wesentlich höher aus. Und zwar sehr wesentlich.
Feldkirch Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) bezeichnete den Erstangeklagten, einen heute 50-jährigen Glücksspielbetreiber , als die “Nummer eins im illegalen Glücksspiel”. Gemeinsam mit seiner geschiedenen (44) Frau betrieb er als faktischer Geschäftsführer mehrere Glücksspiellokale in Vorarlberg.
3,2 Millionen Euro hinterzogen
Dabei spielte das Ex-Ehepaar “mit gezinkten Karten”. Deshalb wurde den beiden bei der ersten Verhandlung Mitte Juni 2025 am Landesgericht Feldkirch wegen Abgabenhinterziehung der Prozess gemacht. Konkreter Vorwurf: Der Erstangeklagte habe mit mehreren von ihm betriebenen Glücksspiellokalen allein zwischen 2016 und 2018 als faktischer Geschäftsführer und Anführer einer Bande 3,2 Millionen Euro an Umsatzsteuer und Glücksspielabgaben hinterzogen. Die Zweitangeklagte sei ebenfalls als faktische Geschäftsführerin in den Glücksspiellokalen tätig gewesen.
Strohmänner eingesetzt
Zur Abwicklung seiner Glücksspielgeschäfte soll der Erstangeklagte zumeist Unternehmen mit Sitz in Großbritannien gegründet haben, in der Rechtsform einer Limited. Für die Gesellschaften soll er Strohmänner eingesetzt haben, ohne selbst offiziell in Erscheinung treten zu müssen.
Vor Gericht beteuerten beide ihre Unschuld und beantragten Freisprüche. Doch ohne Erfolg. Der 50-Jährige wurde im Sinne der Anklage zu einer Geldstrafe in der Höhe von einer Million Euro, die 44-Jährige zu 800.000 Euro verurteilt. Beide gingen beim Oberlandesgericht Innsbruck in Berufung. Allerdings erneut ohne Erfolg. Sondern mit einem deutlichen Misserfolg.

So bestätigte Rechtsanwalt Stefan Denifl, damals Verteidiger der Zweitangeklagten, den VN auf Anfrage die Entscheidungen der Berufungsverhandlungen in Innsbruck, die am vergangenen Mittwoch stattfanden. Demnach wurden die Strafen um eine halbe Million Euro erhöht. Für beide. Das heißt, der 50-Jährige erhielt nun insgesamt eineinhalb Millionen Euro aufgebrummt, seine Ex-Frau 1,3 Millionen. Können sie die Strafe nicht bezahlen, muss er für acht Monate ins Gefängnis, sie für sechs Monate.