Eklat nach Kopftuchstreit in Kinderkrippe: Leitende Pädagogin zieht blank

VN / 29.09.2026 • 16:40 Uhr
Eklat nach Kopftuchstreit in Kinderkrippe: Leitende Pädagogin zieht blank

Entgleisung in Kleinkindbetreuung im Vorarlberger Unterland: Geschäftsführerin provoziert muslimische Mitarbeiterin mit blankem Busen. Gleichbehandlungsanwaltschaft bestätigt Missstände.

Schwarzach Dieser Fall von Diskriminierung und möglicher sexueller Belästigung in einer Kleinkindbetreuung dürfte noch Wellen schlagen. Weil eine Mitarbeiterin der Einrichtung nach ihrem Urlaub mit Kopftuch in der Arbeit erschien, geriet die Geschäftsführerin der betroffenen Ortsstelle des Familienverbandes im Vorarlberger Unterland derart in Rage, dass sie ihre Brüste entblößte und der Mitarbeiterin entgegenstreckte. Sinngemäß soll sie gesagt haben: “Komme ich so auch zur Arbeit?” Die Entgleisung beschäftigt seither die Behörden und wurde von der Gleichbehandlungsanwaltschaft im Wesentlichen bestätigt.

Kündigungen

Gleichzeitig hatte der Fall Kündigungen zur Folge. Das Opfer der Diskriminierung verließ die Einrichtung mittlerweile einvernehmlich, eine zweite Pädagogin wurde unterdessen gekündigt. Sie hatte ihre Kollegin unterstützt und das Vorgehen der Geschäftsführerin scharf kritisiert. Einen Zusammenhang mit dem Rausschmiss soll es aber keinen geben, lässt die Geschäftsführerin auf Anfrage wissen, und verweist auf wirtschaftliche Notwendigkeiten.

Zwanglos zum Kopftuch entschieden

Notwendig dürfte unterdessen eine Aufarbeitung des Vorfalles, der sich bereits im Juni dieses Jahres ereignet hat, selbst sein. Gegenüber den VN schildert die Pädagogin (Frau M.), die später gekündigt wurde, den Hergang: Eine ihrer Kolleginnen sei von einer Pilgerreise zurückgekehrt. Die Muslimin erschien dabei mit Kopftuch zur Arbeit. Sie habe sich laut eigener Aussage aus persönlichen religiösen Gründen, selbstbestimmt und ohne irgendwelchen Zwang, zum Tragen eines Kopftuchs entschieden. Ganz zum Missfallen der Geschäftsführerin der Einrichtung, die demnach von einem “Entlassungsgrund” sprach und sich schließlich entblößt haben soll. Der Schock saß beim Opfer nach der Entgleisung tief. In einer E-Mail schreibt sie am nächsten Tag an ihre Vorgesetzte: “Du hast eine Nacktheit mit meinem Kopftuch verglichen. Ich empfand das als völlig unpassend und unprofessionell.”

Entschuldigung per E-Mail

VN-Recherchen decken sich mit den Schilderungen von Frau M. Zu den umfangreichen Unterlagen zählen auch der Mail-Verkehr zwischen der muslimischen Mitarbeiterin und der Geschäftsführerin. “Du hast natürlich Recht, meine verzweifelte Reaktion im Garten, um dir endlich begreiflich zu machen, was du mit Worten nicht verstehen wolltest, war völlig daneben, und dafür entschuldige ich mich aufrichtig”, heißt es in der Antwort der Vorgesetzten. Sie habe die Kontrolle verloren, räumt die Frau gegenüber ihrer Mitarbeiterin ein.

Eklat nach Kopftuchstreit in Kinderkrippe: Leitende Pädagogin zieht blank
Der Vorfall ereignete sich in einer Ortsstelle des Vorarlberger Familienverbandes (im Bild der Hauptsitz in Bregenz). vn/gs

Unter den Teppich kehren ließ sich die Angelegenheit allerdings nicht mehr. In der Ortsstelle war der Fall rasch Gesprächsstoff. Frau M. kam ihrer muslimischen Kollegin zur Hilfe. “Ich bin mit ihr zur Polizei. Dort erstatteten wir Anzeige wegen Diskriminierung und Nötigung”, sagt sie im Gespräch mit den VN.

Mittlerweile beschäftigt der Vorfall die Bezirkshauptmannschaft. Eingeschritten ist zudem die Gleichbehandlungsanwaltschaft Innsbruck, die zweifelsfrei “eine Diskriminierung aufgrund der Religion, der ethnischen Zugehörigkeit und des Geschlechts” erkannt hat.

Eklat nach Kopftuchstreit in Kinderkrippe: Leitende Pädagogin zieht blank
Auszug aus dem den VN vorliegenden Schreiben der Gleichbehandlungsanwaltschaft zum Fall.

Zudem könne auch stark davon ausgegangen werden, dass der Tatbestand der sexuellen Belästigung verwirklicht wurde, heißt es in einem den VN vorliegenden Schreiben. Die Ortsstelle des Familienverbandes überwies dem Opfer schließlich eine einmalige Entschädigung in Höhe von 3500 Euro. Das Arbeitsverhältnis wurde einvernehmlich aufgelöst.

Eklat nach Kopftuchstreit in Kinderkrippe: Leitende Pädagogin zieht blank
In dem Schreiben wird auch von der Verwirklichung des Tatbestands der sexuellen Belästigung ausgegangen.

“Wirtschaftliche Notwendigkeiten”

Kein Einvernehmen herrscht unterdessen im Zusammenhang mit der Kündigung von Frau M., die sich als Opfer ihres Einschreitens sieht. Nach drei Jahren wurde die verheiratete Frau und Mutter von einem Tag auf den anderen vor die Tür gesetzt. Einen Zusammenhang mit dem Fall der muslimischen Mitarbeiterin bestreitet die Geschäftsführerin, spricht unterdessen von wirtschaftlichen Notwendigkeiten, weil die Auslastung der Kinderbetreuung stark gesunken sei.