Klage gegen Gemeinde Fußach: Alles begann mit der “Rasenmäher-Affäre”

Arbeitsprozess um gekündigten Bauhofleiter geht ins Finale.
Feldkirch Nach 17 Jahren Tätigkeit wurde der Bauhofleiter von Fußach gegen Ende 2024 abrupt gekündigt. Unterschrieben wurde seine plötzliche Abberufung in einer kurzfristig anberaumten, dreiköpfigen Sitzung vom Bürgermeister, dem Vizebürgermeister und einem Mitglied des Gemeindevorstandes. Als Grund für die Trennung wurde damals laut dem Amtsleiter der Gemeinde ein von ihm selbst verfasster Aktenvermerk über “mutmaßliche Verfehlungen” des Bauhofleiters genannt.
“Selbstbedienungsladen”
Der nunmehrige Ex-Bauhofleiter (52) stieg auf die Barrikaden. Seither ficht er die Kündigung an und klagt gegen die Gemeinde Fußach am Arbeitsgericht. Unter anderem wegen Mobbings. Denn er selbst ortet einen völlig anderen Hintergrund, der zu seiner Kündigung führte. So warf er damals dem Vorgänger des jetzigen Bürgermeisters vor, den Bauhof als “Selbstbedienungsladen” betrachtet und für private Zwecke Werkzeuge daraus geholt zu haben. Unter anderem einen nigelnagelneuen Rasenmäher, den das damalige Gemeindeoberhaupt erst zwei Jahre später wieder zur Abholung am Bauhof bereitgestellt habe. Allerdings in völlig desolatem und unbrauchbarem Zustand.
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Der “entflohene Rasenmäher”
Das fand sogar im Fußacher Fasnatblättle Platz. Und zwar in einem Artikel, der auf satirische Weise mit “Der entflohene Rasenmäher” betitelt wurde. Während dieser ortsintern als “Rasenmäher-Affäre” gehandelten Angelegenheit soll der Bürgermeister an den Kläger herangetreten sein und ihm eine Verschwiegenheitserklärung, die diesen Vorwurf als Lüge entblößt, zur Unterschrift nahegelegt haben. Andernfalls könne er, das Gemeindeoberhaupt, nicht mehr kandidieren. Doch der Bauhofleiter unterschrieb nicht. Und der Bürgermeister trat nach kurzer Amtszeit zurück. Die Luft im Gemeindeklima wurde dick.
Denn nun sah sich der Bauhofleiter laut eigenen Angaben ständigen Malträtierungen und Mobbing durch den Amtsleiter der Gemeinde ausgesetzt. Schlussendlich folgte seine Kündigung. Und ihr ein Marathon an Verhandlungen am Arbeitsgericht. Seither wurden zahlreiche Involvierte der Affäre einvernommen, unter anderem aus der Gemeindevertretung und Mitarbeiter des Bauhofs. Speziell Letztere sollten dabei betonen, dass ihnen keine Verfehlungen ihres ehemaligen Vorgesetzten bekannt gewesen seien.
“Rüder Umgangston”
Auch bei der jüngsten Sitzung am Arbeitsgericht am vergangenen Mittwoch versuchte Richterin Theresa Schertler, eine konkrete Begründung, die eine Kündigung des Bauhofleiters rechtfertigte, aus den Zeugen herauszulocken. Denn das war bisher offensichtlich nicht gelungen. So wurde am Mittwoch jenes Gemeindevorstandsmitglied befragt, das in der damaligen Sitzung die Kündigung unterschrieben hatte. Doch dieser Zeuge geriet deutlich ins Wanken. “Einen genauen Grund für die Kündigung kann ich heute nicht mehr aus dem Stegreif sagen. Wissen Sie, das ist jetzt zwei Jahre her.”
Nach ihm kam ein weiteres damaliges Vorstandsmitglied in den Zeugenstand. Dieser Gemeindefunktionär wurde konkreter, doch nicht konkret genug. Er sagte: “Die Befähigung des Klägers als Bauhofleiter wurde damals infrage gestellt. Unter anderem wegen mangelnder Befähigung und seines rüden Umgangstons.”
“Völlig verlotterte Gemeinde”
Zum Stichwort “mangelnde Befähigung” verwies Klagsvertreter Anwalt Dieter Fussenegger auf eine Leistungsbeurteilung aus dem Jahr 2016, die dem damaligen Bauhofleiter in beinahe allen Bewertungen die Höchstzahl von 120 Punkten attestierte. Worauf der Zeuge entgegnete: “Es war damals eine völlig verlotterte Gemeinde.” In einer letzten Verhandlung im Jänner soll der Arbeitsprozess seinen endgültigen Abschluss finden.