Im Matsch gelandet, bei der Polizei gelogen: Spritztour endet im Schlamassel

Gewalt und Verbrechen / 23.10.2026 • 16:17 Uhr
Im Matsch gelandet, bei der Polizei gelogen: Spritztour endet im Schlamassel
„Hauptsache vorbei“, meinte der Angeklagte vor Gericht. EC

Audi ohne Pickerl blieb im Matsch stecken, Lenker suchte verzweifelt nach einem Ausweg.

Feldkirch Seit Kurzem ist der 23-jährige Arbeiter Vater. „Es passierte gleich beim ersten Mal“, erzählt der junge Mann von seiner nicht ganz freiwilligen Vaterschaft. Mit der Mutter des Kleinen sei er nicht mehr zusammen, doch er übernehme die volle Verantwortung, sagt er. Mit der strafrechtlichen Verantwortung nimmt er es hingegen nicht so genau. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch wirft ihm nämlich falsche Beweisaussage und das Vortäuschen einer mit Strafe bedrohten Handlung vor. Der Hintergrund ist an und für sich recht harmlos, doch bei „Delikten gegen die Rechtspflege“ lässt die Justiz nicht mit sich spaßen und verhängt empfindliche Strafen.

Stecken geblieben

Begonnen hat alles mit dem Kauf eines dunklen Audis. Der Wagen bekam aufgrund technischer Mängel das Pickerl nicht mehr, weshalb der 23-jährige Bregenzer das Gefährt weiterverkaufen wollte. Es meldeten sich zwar einige wenige Interessenten, doch aus dem Verkauf wurde vorerst nichts. Der junge Mann ging zu einem Kollegen auf ein paar Bier. Was danach geschah, dürfte sich nach Vermutung von Richter Martin Mitteregger ungefähr so abgespielt haben: „Sie dachten, komm, ich hab Lust auf eine kleine Spritztour. Dabei blieben Sie unglücklicherweise mitten in einer matschigen Wiese stecken und kamen nicht mehr raus. Abschleppen lassen konnten Sie sich nicht gut, also ließen Sie das Auto zunächst einfach dort stehen. Dann hielten Sie es für die einfachste Lösung, das Auto als gestohlen zu melden, doch die Geschichte hat halt mehrere Haken.“ Fotos zeigen, wie tief sich die Reifen in den aufgeweichten Boden eingegraben hatten. Ein Spaziergänger meldete den herrenlosen Wagen der Polizei.

Zu viele Widersprüche

Der Arbeiter gab an, dass es nur einen Fahrzeugschlüssel gebe. Dieser sei bei ihm in der Wohnung gewesen. Kurzgeschlossen wurde das Auto nicht, Einbruchsspuren gab es ebenfalls keine. Somit bleibt die Version mit der Spritztour als wahrscheinlichste Erklärung übrig. Eine Möglichkeit, mit der sich auch der Angeklagte während des Prozesses zunehmend anfreunden kann. Er ahnt, dass weiteres Leugnen zwecklos ist, und merkt, dass es der Richter „gut“ mit ihm meint. Seine drei Vorstrafen können zwar nicht unberücksichtigt bleiben, dennoch kommt der Tollpatsch mit fünf Monaten bedingter Haft und 3000 Euro Geldstrafe davon. Letztere kann er in Raten abzahlen. Er verdient gut und ist mit dem Ausgang des Verfahrens einverstanden. „Hauptsache vorbei“, meint er und bedankt sich.