Dürftige Ausrede
Es ist eine dürftige Ausrede, mit der sich Bürgermeister Wolfgang Rümmele dieses Falles entledigen will. Wer zahlt, schafft normalerweise an. Dass dies ausgerechnet für die größte Stadt im Land nicht gelten soll, erscheint da wenig glaubwürdig. Außerdem gäbe es eine einfache Lösung: Kündigungsbrief aufsetzen und eingeschrieben abschicken. Sich von einer Versicherung so hertreiben zu lassen, zeugt jedenfalls nicht von Durchsetzungskraft. Zur Erinnerung sei auf den Fall des Schülers in Bludesch verwiesen, dem aufgrund vermuteter Ärztefehler ein Unterschenkel amputiert werden musste. Obwohl die Angelegenheit strafrechtlich noch anhängig ist, einigten sich Versicherung und Krankenhausbetriebsgesellschaft auf einen adäquaten Schadenersatz, der die Zukunft des Jugendlichen absichern wird. Nicht mehr will Werner Egger für seinen Enkel.
Wo ein Wille, da also auch ein Weg. Zumal Wolfgang Rümmele nach dem ersten VN-Bericht noch großmütig erklärt hatte, das – wahrlich herzlose – Tauziehen rasch beenden zu wollen. Es blieben Worthülsen. Da verkommen auch Aussagen, wonach er aus seinem „Innersten heraus“ gerne im Interesse der betroffenen Familie entscheiden würde, zu billigen Allgemeinplätzen. Das ist eines Politikers von seinem Format nicht würdig.
Die Urteile von Richterin Stolz halten gut in zweiten Instanzen.
Anton tschann
marlies.mohr@vn.vol.at
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