Gespanntes Warten
„Kommt ein Bordell in Vorarlberg, gibt es bald fünf“, sagte ein Nobelpuff-Betreiber aus Tirol am Höhepunkt der Freudenhaus-Diskussion vor einem Jahr.
„Letztlich siegen bei diesem Thema immer Scheinheiligkeit und Angstmacherei“, sagte der ehemalige Hohenemser Bürgermeister Christian Niederstetter als Resümee seiner Erfahrungen mit der Bordell-Diskussion in der Grafenstadt im Jahr 2003. „Ein Bordell erhöht die Gefahr auf Entstehung von Begleitkriminalität in dessen Umfeld“, sagte der Vorarlberger Polizeichef Siegbert Denz vor einem Jahr zur horizontalen Causa.
Jetzt dürfen alle gespannt sein: Was sagt der Verfassungsgerichtshof? Auf dem Prüfstand steht das Vorarlberger Sittenpolizeigesetz. Die Beschwerde dagegen bedient sich schwerer Geschütze: Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes, des Rechts auf Erwerbsausführungsfreiheit, des Legalitätsprinzips.
Folgen die Verfassungsrichter den Beschwerdeführern, dann dürfte ein neues Zeitalter eingeläutet werden. Dann können sich die Verantwortlichen einer Kommune nicht mehr einfach nur auf die für alle Fälle anwendbaren Formulierungen des Vorarlberger Sittenpolizeigesetzes berufen. Etwas, zu dem die Hohenemser Politiker vor einem Jahr erst Zuflucht nahmen, als ihnen andere Argumente gegen das Bordell ausgingen.
Die Frage wird dann wohl nur noch sein, wann, nicht ob ein Freudenhaus in Vorarlberg seine Pforten öffnet.
Ob’s dann gleich fünf werden, sei jetzt mal dahingestellt.
klaus.haemmerle@vn.vol.at, 05572/501-634
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