Einfluss endet an der Grenze

Vorarlberg / 05.02.2013 • 22:07 Uhr
Gasbohrstelle nahe Washington: Auch am Bodensee denkbar. Foto: AP
Gasbohrstelle nahe Washington: Auch am Bodensee denkbar. Foto: AP

Fracking: Energiegewinnung ist nationales Recht. Nachbarn haben da kaum mitzureden.

Bregenz. Die Vorstellung, Fördertürme könnten sich in absehbarer Zeit am Bodensee erheben und das Trinkwasser zugunsten versteckter Gasvorkommen brackig-trübe werden lassen, treibt seit Monaten die Bürger um. Fracking hat Politiker rund um den See zusammengeschweißt. Resolutionen wurden verabschiedet. Proteste angekündigt. Aber was bringt das eigentlich? Der rechtliche Handlungsspielraum erweist sich als beklemmend mager.

Die britische Parkyn Energy Germany (PEG) und die us-amerikanische Bell Exploration haben in Freiburg um die Bewilligung angesucht, in den kommenden Monaten im Bodenseeraum nach Erdgas suchen zu dürfen. Das Gas liegt im Schiefer verborgen. Gewinnen lässt es sich, indem man einen Mix aus Sand und Chemikalien mit hohem Druck unter Tage presst.

Gefährdungspotenziale

Das Verfahren ist umstritten, weil unklar ist, welche ökologischen Folgen der Chemikaliencocktail auf Trink- und Grundwasser hat. Erst im September 2012 hatte das Deutsche Umweltbundesamt den verwendeten Stoffen teils „hohes Gefährdungspotenzial“ bescheinigt.

In Baden-Württemberg werden die Anträge gegenwärtig verzögert. Nach deutschem Bergrecht – einem Bundesgesetz – wird ihnen wohl früher oder später stattgegeben werden. Egal, wie viele Bürgeranhörungen es im Vorfeld geben wird. Die Argumentation lautet immer gleich: Noch setzt ja niemand den Bohrer. Es geht nur da­rum, nachzuschauen, ob sich das überhaupt lohnen würde. Und wenn es sich auszahlt? Und wenn wir unseren Erdgasverbrauch nicht drastisch reduzieren? Wenn die EU zunehmend nervös wird, weil die USA sich mittels Fracking ungeahnte Energiereserven erschließen und deren Fabriken so deutlich konkurrenzfähiger werden? Und wenn wir Europäer stattdessen am „Erdgas-Tropf“ Russlands hängen bleiben, mit allen Unwägbarkeiten, die rasch existenziell werden können?

Es liegen so viele „wenn“ in der Geschichte, dass es sich aufzuzeigen lohnt, welche Mittel ein Nachbarstaat eigentlich hat, wenn jenseits der Grenze plötzlich die Hemmungen schwinden.

Wie Nachbarn im Baurecht

Er hat nämlich fast keine. Die Vorständin der Abteilung Europaangelegenheiten im Bregenzer Landhaus hat den Landeshauptmann vergangene Woche nach Brüssel begleitet. Sie trafen auch den EU-Kommissar für Energie, Günther Oettinger. Das Treffen war kurz. Oettinger verwies laut Martina Büchel-Germann in puncto Fracking auf das Arbeitsprogramm 2013 der Kommission. Seit September 2012 sammelt die EU Daten über die möglichen Auswirkungen einer groß angelegten Förderung von Schiefergas. Sie will Sicherheitsstandards festlegen. Dazu arbeitet die Kommission einen Rechtsakt aus. Den müssen Rat und Parlament beschließen. „Handelt es sich dabei nun um eine Verordnung, dann gilt sie unmittelbar“, erklärt Büchel-Germann. Sollte aber nur eine Richtlinie herauskommen, müssen die EU-Mitgliedsstaaten sie erst in nationales Recht umsetzen. Die Bestimmungen würden damit kaum vor 2016 schlagend. Allfällige Bohrungen am Bodensee hätten dann vermutlich längst angefangen.

UVP auch über Grenzen

Österreich hat im August 2012 eine kleine Notbremse gezogen und jedes künftige Fracking-Vorhaben einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterworfen. In Berlin wird darüber gerade gestritten. Das könnte den Bodenseeanrainern helfen, denn die UVP gibt es auch über nationale Grenzen hinweg. 1991 wurde im finnischen Espoo eine entsprechende Konvention verabschiedet. Österreich hat die Espoo-Konvention im Juli 1994 ratifiziert, Deutschland 2001.

Demnach müssten alle Vorhaben, die grenzüberschreitende Auswirkungen befürchten lassen, dem Nachbarn angezeigt werden. Österreich hätte z. B. bei Schiefergasbohrungen im Saulgau Parteistellung in einer grenzüberschreitenden UVP. „Die Öffentlichkeit würde beteiligt, Projektunterlagen lägen öffentlich auf. Jeder“, so Büchel-Germann, „könnte in diesem Fall an die baden-württembergische Regierung seine Stellungnahme übermitteln.“

Und doch: „Letztendlich könnten wir als Nachbarn das Vorhaben nicht verhindern.“ Energiegewinnung ist nationales Recht. Auch das Übereinkommen der Bodenseeanrainer „über den Schutz des Bodensees gegen Verunreinigung“ tastet das nicht an. Es formuliert in Artikel 1, Absatz 3, nur eine Informationspflicht. Und die trifft auf Fracking nicht zu.

Dort heißt es: „Die Anliegerstaaten werden insbesondere geplante Wassernutzungen, welche die Interessen eines anderen Anliegerstaates an der Reinhaltung des Bodensees beeinträchtigen können, einander zeitgerecht mitteilen und, außer bei Gefahr im Verzuge oder im Falle ausdrücklichen Einvernehmens, erst nach der gemeinsamen Erörterung ausführen lassen.“ Das Übereinkommen wurde am 27. Oktober 1960 abgeschlossen und trat ein Jahr später in Kraft. Da war Fracking hierzulande noch kein Thema.

Die Einflussmöglichkeiten über Grenzen sind endenwollend.

Martina Büchel-Germann
Carol French aus Pennsylvania hält ein Glas mit verschmutztem Wasser in die Kamera: Solche Bilder machen Angst. Foto: Reueters
Carol French aus Pennsylvania hält ein Glas mit verschmutztem Wasser in die Kamera: Solche Bilder machen Angst. Foto: Reueters

Gasfieber

ARTE sendete am 2. Februar den Film „Gas-Fieber“ (La malédiction du gaz de schiste) von Lech Kowalski. Er wird kommende Woche wiederholt.Der Film beginnt in Pennsylvania. In den Appalachen liegen große Gasvorkommen. Eine Bäuerin zeigt den Ausschlag ihrer Kuh, der vom kontaminierten Wasser verursacht wurde. Ihren Ausschlag zeigt sie auch. Ihre erwachsene Tochter ist weggezogen, weil sie krank geworden ist. In Pennsylvania erhalten Ärzte Informationen über die eingesetzten Fracking-Chemikalien, die wichtig für die Behandlung von Patienten sein könnten, nur, wenn sie ein Geheimhaltungsabkommen unterschreiben. Die Bohrgesellschaften verlangen das. So wurde ein entsprechendes Gesetz, act 13, erlassen. Das bedeutet, dass die Ärzte ihren Patienten nicht sagen dürfen, dass ihre Erkrankungen durch Gift, das durch Fracking ins Trinkwasser gelangt ist, verursacht wurden. Lech Kowalski dokumentiert außerdem von Frühjahr bis Herbst 2012 den Protest gegen eine Schiefergasbohrung in Zurawlów in der Woiwodschaft Lublin. Er lässt die Menschen erzählen. Ein Mann hockt auf dem Boden und schaut den Spezialfahrzeugen der Firma zu, die die seismologischen Messungen durchführt. Schon bei den Erschütterungen durch die seismologischen Messungen wurde das Trinkwasser milchig trüb. Die Leute sammelten Informationen über Fracking und organisierten Versammlungen und Proteste. Diese Sendung wird am Mittwoch, dem 13. Februar 2013, um 09.55 Uhr auf Arte wiederholt.