Jürgen Weiss

Kommentar

Jürgen Weiss

Streng geheim?

Vorarlberg / 18.02.2013 • 20:23 Uhr

Die politischen Diskussionen ähneln teilweise einem Suchtverhalten. Man braucht immer ein gewisses Erregungsniveau, um im Gespräch zu bleiben. Dafür eignen sich vermeintlich einfache Themen natürlich besonders gut. Privilegienabbau beispielsweise ist ein allzeit dankbares Thema. Derzeit ist die Amtsverschwiegenheit an der Reihe, und auch hier gibt es natürlich immer wieder Einzelfälle, die zu Recht für Diskussionen sorgen. Das ist beispielsweise als besondere Kuriosität die Weigerung von niederösterreichischen Gemeinden, bei einer Wahl erzielte Vorzugsstimmen bekanntzugeben. Auch die Mitglieder des Vorarlberger Raumplanungsbeirates müssten wohl nicht unbedingt als geheim eingestuft werden, zumal in ihm alle Landtagsparteien vertreten sind.

Dabei ist die Rechtslage an sich keineswegs so schlecht, wie sie oft dargestellt wird. Die Auskünfte einschränkenden Verschwiegenheitspflichten der Verwaltung beziehen sich zunächst auf die öffentliche Sicherheit, die Landesverteidigung, die auswärtigen Beziehungen und die wirtschaftlichen Interessen einer Gebietskörperschaft. Das sind Einschränkungen, wie sie auch in sehr liberalen Staaten zu finden sind. Unterlagen der unmittelbaren Entscheidungsvorbereitung sind auch in dem oft als Vorbild dargestellten Hamburger Transparenzgesetz von der Veröffentlichung ausgenommen. Schwammiger ist schon das überwiegende Interesse beteiligter Privatpersonen, das gerne herangezogen wird, um die Herausgabe von Gutachten in Genehmigungsverfahren zu verhindern. Auf alle anderen Informationen haben die Bürger einen Rechtsanspruch, dessen Durchsetzbarkeit allerdings verbessert werden sollte.

In der Praxis kommt es bei den Zigtausenden Anfragen an die Behörden in der Regel auch kaum zu Problemen. Sie treten dann auf, wenn ein Bürger mit seiner Neugier einen wunden Punkt trifft oder gar in die Rolle eines lästigen Zeitgenossen gedrückt wird. Da kommt es schon vor, dass sich Entscheidungsträger justament auf eine – meistens gar nicht bestehende – Verschwiegenheitspflicht berufen. Es ist auch kein Fall bekannt, dass ein Beamter verurteilt worden wäre, weil er (abgesehen von polizeilichen Sachverhalten) eine Anfrage zu bürgerfreundlich ausführlich beantwortet hätte. Was ihm blüht, ist allenfalls ein Rüffel seiner politischen Vorgesetzten und damit sind wir bei des Pudels Kern. An politisch vernünftigem Verhalten führt kein Weg – auch kein neues Gesetz und keine neue Behörde – vorbei.

juergen.weiss@vn.vol.at
Jürgen Weiss vertrat das Land als Mitglied des Bundesrates zwanzig Jahre
lang in Wien und gehörte von 1991 bis 1994 der Bundesregierung an.
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