Man kann wohl . . .
Dem Erbstreit von Fraxern liegt mutmaßlich kein kriminelles Verhalten zugrunde. Man kann wohl auch alle Ungereimtheiten mit akribisch herausgelösten juristischen Spitzfindigkeiten rechtfertigen und findet dann den strengen und kalten Buchstaben des Gesetzes als Komplizen.
Man kann daher wohl erklären,
. . . warum nicht die dafür eingeteilte Notariatskanzlei sich der Sache annahm, sondern eine, welche einer Partei mit eindeutigen Interessen nahesteht.
. . . warum diese dann einen Notar die Verlassenschaft abwickeln lässt, der das eigentlich, weil pensioniert, nicht mehr sollte.
. . . warum sich Angaben über Konten in einer Vermögensaufstellung nicht so wiederfinden, wie sie von den Banken gemacht wurden.
. . . warum ein nachweislich ungültiges Dokument den Weg in einen Verlassenschaftsakt findet, bei dem es um Hunderttausende Euro geht.
Auf all diese Fragen gibt es sie, die substanzarmen, wortschwülstigen Erklärungen und Begründungen, welche auch jene, die sie abliefern, wahrscheinlich nicht wirklich glauben. Sehr wohl aber sofort mit Klagserwägungen ergänzen. Verstehen tun das gewöhnliche Erdenbürger ganz sicher nicht.
Die Erbsache von Fraxern ist ein Sittenbild. Behaftet mit einem üblen Geruch von Freunderlwirtschaft und Gier. Ein Sammelsurium von moralischen Abgründen, die durch nichts schönzureden sind.
Es sind Dinge, wovor sich Menschen mit Anstand zu Recht fürchten.
klaus.haemmerle@vn.vol.at, 05572/501-634
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