Fracking nur nicht in Wassergebieten

Berlin will nun doch ein Fracking-Gesetz und spielt den Ball für Verbote an die Länder.
Berlin. Sieht ganz so aus, als wollte Deutschland die Spielregeln im heiß umstrittenen Thema Fracking doch noch vor der Bundestagswahl am 22. September 2013 in einem Gesetz festzurren. Dominik Geißler, Sprecher von Bundesumweltminister Peter Altmaier, bestätigte gegenüber den VN, dass eben mit Volldampf an einem neuen Entwurf gearbeitet werde.
Beschluss noch im Sommer
CDU und FDP waren sich im ersten Anlauf nicht einig geworden. CDU-Abgeordnete reklamierten Verschärfungen in den ursprünglichen Text. Das wollte die FDP nicht akzeptieren. Nun hat man sich auf halbem Weg getroffen. Die Neufassung soll heute, Freitag, stehen, am Montag in den Fraktionen diskutiert werden und am Mittwoch, 8. Mai, vom Bundeskabinett in Berlin auf den Weg gebracht werden. Das Gesetz ginge im Bundestag „übernächste Woche in die erste Lesung“, so Geißler.
Beim Fracking werden mit hohem Druck Wasser und Chemikalien ins Gestein gepresst, sodass Gas daraus entweichen kann. Das Thema ist heiß. Umweltbedenken haben nicht nur Dutzende Gemeindeparlamente am deutschen Bodenseeufer bewogen, sich gegen Fracking auszusprechen. Die Bürger fürchten, Chemikalien könnten das Grundwasser verseuchen. Mit dem Gesetzentwurf soll Gas-Fracking nun bundesweit geregelt werden.
Bekanntlich haben die britische Parkyn Energy Germany (PEG) und die US-amerikanische Bell Exploration in Freiburg um die Bewilligung angesucht, im Bodenseeraum nach Erdgas suchen zu dürfen. Baden-Württemberg spielt, wie andere deutsche Länder auch, auf Zeit.
In Berlin war zuletzt zweierlei klar: Es wird kein bundesweites Frackingverbot geben wie in Frankreich. Aber für sensible Gebiete wollen die Experten Verbotszonen einrichten. Vor allem überall dort, wo Trinkwasser in Gefahr geriete, ungenießbar zu werden. War ursprünglich nur von Wasserschutzgebieten die Rede, so stand gestern eine Ausweitung auf Einzugsgebiete zur Debatte. Aber wie groß ist so ein Einzugsgebiet?
Der Bodensee etwa liefert täglich Trinkwasser für vier Millionen Menschen. Die Bodensee-Wasserversorgung in Sipplingen umreißt das Einzusgebiet für dieses lebensnotwendige Trinkwasser mit „ca. 11.500 Quadratkilometern“. Eine Grafik verdeutlicht, dass beide Konzessionsansuchen für ein Aufsuchungsrecht von Schiefergas mitten im Trinkwassereinzugsgebiet liegen.
Länder ziehen die Grenzen
Wer aber legt fest, wie weit ein Trinkwassereinzugsgebiet reicht? Da die Regierung in Berlin eine bundesweit einheitliche Regelung anstrebt, suchte man auch nach einer verbindlichen Definition des Begriffs. Man fand sie im niedersächsischen Wassergesetz. Allerdings spielt der Satz, den Berlin zur Vorlage nahm, den Ball an die Länder zurück. Lediglich in Paragraph 28 ist unter „Verwendung“ von Gebieten die Rede, „die in einer Bewilligung oder Erlaubnis zur Entnahme von Wasser für die öffentliche Wasserversorgung als Einzugsgebiet dargestellt sind (Trinkwassergewinnungsgebiete)“.
Das bedeutet: Deutschland legt ein Verbot von Fracking in Trinkwassereinzugsgebieten fest. Und die Länder sind gefordert, das jeweilige Einzugsgebiet durch Bescheide einzugrenzen. In Baden-Württemberg hätte das wohl zur Folge, dass beide vorliegenden Konzessionsanträge auf die Suche nach Schiefergas aussichtslos würden. Schließlich hat die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz in Karlsruhe die Ausmaße des Trinkwassereinzugsgebiets für den Bodensee schon lange festgelegt. ##Thomas Matt##
Stichwort
Trinkwasser aus dem Bodensee
Der Zweckverband Bodensee-Wasserversorgung (BWV) versorgt seine 181 Mitglieder (147 Städte und Gemeinden und 34 Wasserversorgungszweckverbände) mit Trinkwasser bester Qualität und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Trinkwasserversorgung in weiten Teilen Baden-Württembergs. Etwa vier Millionen Bürgerinnen und Bürger beziehen ihr Trinkwasser von der Bodensee-Wasserversorgung. Die Wasserabgabe beläuft sich auf jährlich etwa 125 Millionen Kubikmeter.