Aus für Fracking am See

Deutschland will Fracking in Bodenseekreisen verbieten. Freude in Vorarlberg.
Berlin, Bregenz. Tatsächlich gab der See den Ausschlag. Angesichts der Proteste an Europas größtem Trinkwasserspeicher haben Union und FDP ihren Gesetzesentwurf zum Fracking in Deutschland noch einmal nachgeschärft. Auf Drängen der baden-württembergischen Union haben sich die Regierungsparteien auf eine Art „Lex Bodensee“ verständigt.
Zwar könnte Deutschland Schätzungen zufolge bis zu 13 Jahre lang seinen Gasbedarf mit Schiefergas decken. Aber nicht, wenn durch die umstrittenen Fördermethoden Trinkwasser gefährdet wird. Die baden-württembergische CDU hatte in den hektischen Verhandlungen zum Schluss klar erkennen lassen, dass sie ohne ein Fracking-Verbot am Bodensee dem Gesetz nicht zustimmen werde. Von diesem Verbot sollen nun die Gebiete in den Kreisen Friedrichshafen, Konstanz, Ravensburg und Biberach, aus denen Wasser in den See fließt, betroffen sein.
Betroffene Konzessionen
Bekanntlich bestehen gerade bei Konstanz und Biberach ernst zu nehmende Ansinnen, nach im Gestein gebundenem Erdgas zu suchen: Bei der Bergbehörde in Freiburg liegt ein Antrag der britischen Firma Parkyn Energy Germany (PEG) Limited für ein Gas-Aufsuchungsrecht auf einem Gebiet vor, das Singen, Konstanz und Ravensburg umfasst. Die Aufsuchungserlaubnis des kleineren britischen Unternehmens Bell Explorations für das Feld „Saulgau-Wangen“ erlischt am 31. August 2013. Eine dritte Konzession der GDF SUEZ E&P Deutschland für ein Feld bei Illmensee hinter Überlingen, von der bis dato niemand sprach, läuft sogar noch bis 31. Dezember 2029. Sind all diese Vorhaben somit gegenstandslos? Der Pressesprecher des Regierungspräsidiums in Freiburg, Joachim Müller-Bremberger, reagierte auf VN-Anfrage verblüfft. „Als Fachbehörde nehmen wir das mit Interesse zur Kenntnis. Das wird sicher unser Handeln beeinflussen.“ Derzeit erforderten solche Entscheidungen aber „kein Tun, Dulden oder Erlassen“, weil ja kein unmittelbarer Fracking-Antrag vorliege.
Bei Talsperren Veto der FDP
Neben Wasserschutzgebieten soll das Fracking-Verbot auch für jene Gebiete Deutschlands gelten, „aus denen über oberirdische Gewässer der gesamte Oberflächenfluss in einen See gelangt, aus dem unmittelbar Trinkwasser für die öffentliche Wasserversorgung gewonnen wird“, hieß es am Freitag aus der Unionsfraktion. Ein Verbot für die Trinkwassereinzugsgebiete von Talsperren ging dem Koalitionspartner FDP zu weit.
Dieser neue Gesetzesentwurf zur umstrittenen Gasförderung aus tiefem Gestein soll nun am 22. oder 29. Mai von der Bundesregierung und bis 28. Juni im Bundestag beschlossen werden. Am 20. September – zwei Tage vor der Bundestagswahl – soll der Bundesrat entscheiden. SPD und Grüne pochen nach wie vor auf ein komplettes Moratorium, bis ein Einsatz ohne giftige Chemikalien möglich ist. Das Bodenseewasser versorgt fünf Millionen Menschen mit frischem Trinkwasser.