Landwirt zwingt Behörde in die Knie

Entlastende Fleischproben unterdrückt. Hofsperre nicht rechtens. Land gab klein bei.
Schwarzenberg. Die Anspannung ist dem jungen Landwirt Markus Metzler (33) noch ins Gesicht geschrieben. „Aber jetzt ist alles erledigt, wir bekamen den Schaden ersetzt. Das Geld wurde überwiesen. Der richtige Zeitpunkt, um diese Geschichte zu erzählen. Wir wollen das, weil wir uns wirklich ungerecht behandelt fühlen und uns zur Wehr setzen mussten.“
Entlastende Gegenprobe
Die Geschichte: Sie nahm ihren Anfang am 30. März 2010. In der Kälbermast des Hofes Metzler in Schwarzenberg erbrachten gezogene Proben bei zwei Kälbern ein positives Ergebnis: Rückstände von Hemmstoffmittel. Gesperrt wurde der Betrieb von den Amtsstellen im Land – noch – nicht. Am 7. April ließen daher Vater Melchior (63) und Sohn Markus Metzler erneut fünf Kälber im Dornbirner Schlachthof schlachten – ohne vom positiven Ergebnis der vorangegangenen Beprobung zu wissen. Auch diese Schlachtkörper wurden angehalten. Allerdings: Die am 15. April vorliegenden, verbindlichen, Gegenproben von der Agentur für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (AGES) ergaben, dass keine Höchstwertüberschreitung vorlag. Der zwischenzeitlich gesperrte Betrieb hätte wieder freigegeben werden müssen. Über die für sie entlastenden Testergebnisse informiert wurden die Metzlers allerdings nicht sofort, sondern erst viel später. Der Betrieb blieb bis 2. August gesperrt, es kam zu weiteren Probeentnahmen.
Zeit der Sperre
Paradox: Der Metzler-Betrieb, obwohl verbotenerweise gesperrt, wurde in der Zeit der Sperre nicht einmal entsprechend den Vorschriften für einen gesperrten Betrieb behandelt. Proben wurden nicht konsequent gezogen, und man ließ Fleischkörper in den Verkehr, bevor die Probeergebnisse vorlagen. Keiner der gezogenen Proben vom 30. März bis 2. August überschritt den von der EU vorgegebenen Grenzwert. „Auch formalrechtliche Vorschriften wurden im Zusammenhang mit der Zuordnung der Proben nicht eingehalten“, klagt Melchior Metzler.
Das Gutachten
Das Gutachten des gerichtlich beeideten Sachverständigen Dr. Walter Kirchmayer spricht eine deutliche Sprache. Dort liest man unter anderem: „Trotz mehrfach vorliegender Prüfberichte, welche bestätigten, dass keine Höchstwertüberschreitungen an Rückständen vorliegen, und trotz korrekter Einhaltung der Wartezeit wurde der Verdacht auf Rückstände und die Sperre des Betriebes fortgesetzt.“ Oder: „. . . informierten nicht nachweislich den Verfügungsberechtigten über die Untersuchungsergebnisse der Rückstandsuntersuchung der am 7. 4. 2010 geschlachteten fünf Kälber.“
Auf dem Zivilrechtsweg klagten die Metzlers schließlich die zuständigen Amtsstellen des Landes, die im Namen der Republik agierten. Nach vier Verhandlungstagen kam es zu einem Vergleich im Sinne der klagenden Partei.
Mit Ausnahme der tierärztlichen Kosten musste die Republik den Metzlers den entstandenen Schaden bezahlen – insgesamt 5000 Euro. Resümee von Rechtsanwalt Martin Mennel, der die Kläger bei Gericht vertrat: „Offensichtlich waren den Verantwortlichen im Land die Verordnungen über die Grenzwerte nicht bekannt. Und dann mussten sie von einem kleinen Bauern darauf aufmerksam gemacht werden. Es war klar, dass hier ein Fehlverhalten der verantwortlichen Organe vorlag. Aber das Vorgehen der Finanzprokuratur war fair. Sie hätten durchaus auch weiter prozessieren können. Das taten sie nicht.“
Jetzt, nachdem alles vorbei ist, wollen wir diese Geschichte erzählen.
Markus Metzler

