„Wir müssen noch genauer dokumentieren“

Beim Umgang mit dem Metzler-Hof sieht Landesveterinär Greber nur geringe Mängel.
Bregenz. Ungerechtfertigte Hofsperren, Chaos bei der Fleischbeprobung, Mängel in der Kommunikation mit den Betroffenen – den zuständigen Landesbehörden wurden von einem gerichtlich beeideten Sachverständigen einige Fehler beim Umgang mit dem Kälbermast-Betrieb Metzler in Schwarzenberg vorgeworfen. Der letztlich zustande gekommene Vergleich fiel schließlich fast ausschließlich im Sinne des Klägers aus. Landesveterinär Norbert Greber (49) im VN-Interview über den Fall Metzler und Fleischkontrollen im Allgemeinen.
Welche Schlüsse müssen Behörden aus dem Fall Metzler ziehen?
Greber: Dass Befunde nicht nur gut und genau zu dokumentieren sind, sondern auch zu belegen, wer wann ein Papier erhalten hat und zu welcher Zeit es weitergeschickt wurde. Da müssen wir noch präziser werden.
Würden Sie also sagen, dass die Behörden, sprich Landestierärzte und Lebensmittelkontrolle, Fehler gemacht haben?
Greber: Ich möchte nicht von Fehlern reden. Ich denke, es wäre viel gravierender gewesen, wenn wir nach einem positiven Rückstandstest den Hof nicht gesperrt hätten.
Man hätte sogar zu spät gesperrt, sagen die Betroffenen.
Greber: Ich kann über den genauen chronologischen Ablauf bei diesem Fall keine Auskunft geben, weil ich damit nichts zu tun hatte.
Kommen wir zu allgemeinen Fragen. Wie wird die Qualität von Fleisch in Vorarlberg geprüft?
Greber: Es wird jedes geschlachtete Tier von einem Prüfer angeschaut. Lebend und als Schlachtkörper. Das ist eine visuelle Kontrolle. Dazu kommen nach einem genauen, vom Gesundheitsministerium vorgegebenen Stichproblenplan vorgenommene chemischen Proben von Innereien und Harn. Zu einer mikrologischen Testung kommt es auch, wenn bei der visuellen Beschau irgendwelche Auffälligkeiten auftreten.
Wie viele Rückstände von antibakteriellen Hemmstoffen dürfen im Fleisch vorkommen? Bis wann ist alles unbedenklich?
Greber: Das schreibt das Gesetz vor. Es gibt festgelegte Grenzwerte. Liegen die festgestellte Rückstände unter dem Grenzwert, so ist das Fleisch als genusstauglich einzustufen.
Legt Vorarlberg mit seinem Fokus auf regionale Produkte nicht noch strengere Maßstäbe an?
Greber: Grundsätzlich gilt, was die EU vorgibt. Was in Holland erlaubt ist, ist auch bei uns erlaubt. Natürlich erheben Ländle-Produkte den Anspruch, qualitativ noch besser zu sein. Und da gibt es dann eben Fleisch mit erlaubten Rückständen und Fleisch ohne jede Rückstände.
Gibt es überhaupt Lebensmittel ohne irgendwelche Rückstände von irgendetwas?
Greber: Es gibt wohl kaum ein Lebensmittel ohne einen Rückstand eines umweltrelevanten Schadstoffes. Auch wenn der nur in geringsten Mengen vorkommt. So können zum Beispiel im Bodensee Rückstände von Grippemitteln genauso nachgewiesen werden wie weibliche Hormone.
Wie funktionieren die Kommunikationsflüsse von AGES, heimischen Behörden und den betroffenen Landwirten? Gibt es da noch etwas zu verbessern?
Greber: Die Kommunikation findet vor allem mithilfe elektronischer Medien statt. Natürlich sollte alles in einer Datenbank angelegt werden, damit auch entsprechende Belege stets zur Verfügung stehen. Im Großen und Ganzen funktioniert die Kommunikation zwischen den verschiedenen Stellen gut.
Haben Sie öfters solche Probleme wie mit dem Metzler-Hof von Schwarzenberg?
Greber: Nein, zum Glück nicht.