„Nicht bei Kaisern und Königen“

Vorarlberg / 09.07.2013 • 20:37 Uhr
Die Kühe in heimischen Ställen sollten nicht vom selben Tierarzt kontrolliert werden, der sie medizinisch betreut hat. Foto: l. berchtold
Die Kühe in heimischen Ställen sollten nicht vom selben Tierarzt kontrolliert werden, der sie medizinisch betreut hat. Foto: l. berchtold

Gesundheitslandesrat Christian Bernhard (49) fordert Reformen im Veterinärbereich.

Bregenz. Ein Tierarzt hat in den VN kürzlich massive Kritik an der offiziellen Vertretung geübt. Unvereinbarkeiten seien bei den Vorarlberger Tierärzten an der Tagesordnung. So würden häufig dieselben Veterinäre, welche die medizinische Betreuung von Großtieren auf Höfen durchführen, auch die Überprüfung dieser Betriebe vornehmen.

Ebenso würden diese Tierärzte die Schlachttier- und Fleischbeschau machen – ein klarer Fall von nicht tolerierbarer Selbstkontrolle, wie Kritiker meinen. Ein weiterer Kritikpunkt: Nur ein eingeschränkter Kreis von Veterinären habe das praktisch lebenslange Mandat zur Durchführung von Schlachttier- und Fleischbeschauen. „Das sind amtliche Aufträge, die nicht schlecht honoriert werden. Und bei diesen bezahlten Tätigkeiten kommen immer dieselben Ärzte zum Zug. Das ist nicht fair“, meint der 37-jährige Veterinär aus dem Bregenzerwald.

Hauptverantwortlich für diese Praktiken sei vor allem die Tierärztekammer. „Ihr wird vom eigentlich zuständigen Land die Handhabung dieser Dinge einfach überlassen“, kritisiert der Großtierarzt weiter. Unterstützt wird er in seinen Vorhaltungen vom früheren Landesveterinär Erik Schmid (57). Er habe jahrzehnetelang das vorherrschende System bekämpft. Jedoch erfolglos. Schmid sprach im VN-Gespräch von „Platzhirschen, die sich den Kuchen untereinander aufteilen“. Einige Tierärzte würden gleichzeitig behandeln, kontrollieren und Medikamente ausgeben.

Rotationssystem?

Nun spricht Gesundheitslandesrat Christian Bernhard (49) klare Worte. „Ein System, in dem sich jemand selber kontrolliert, kann prinzipiell nicht gut sein. Auch wenn Juristen mir erzählt haben, es sei alles rechtens: Ich habe an die betroffenen Abteilungen die Anweisung erteilt, sich das alles genau anzuschauen.“ Überhaupt nicht nachzuvollziehen ist für Bernhard der Umstand, dass gewisse Tierärzte einen lebenslangen Anspruch auf die Durchführung von amtlichen Aufträgen zur Schlachtkörper- und Fleischbeschau haben. „Wir sind ja nicht bei Kaisern und Königen, die das ein Leben lang bleiben. Da müssen wir schauen, dass alle, die dafür die entsprechenden Voraussetzungen besitzen, zum Zug kommen.“ Bernhard kann sich diesbezüglich eine Art Rotationssystem vorstellen.

„Geltendes Gesetz“

Der erst seit Kurzem im Amt befindliche neue Tierärztekammer-Präsident Hannes Kohler (35) begegnet dem Thema noch sehr vorsichtig. Aufgrund der spezifischen Vorarlberger Verhältnisse mit einigen kleinen Schlachtbetrieben würde sich das derzeitge System bewähren, meint Kohler. Zudem habe es in letzter Zeit insofern Verbesserungen gegeben, als dass die Hygienekontrolle in fleischverarbeitenden Betrieben nun von Amtstierärzten durchgeführt werden müsse. Landesveterinär Norbert Greber (49) bezog sich in seiner Stellungnahme auf geltende Gesetze. „Dass zum Beispiel Amtstierärzte keine Schlachtkörper- und Fleischbeschau machen dürfen, hat noch der frühere Gesundheitsminister Herbert Haupt zu verantworten“, argumentiert Greber.

Wenn jemand sich selber kontrolliert, kann das prinzipiell nicht gut sein.

Christian Bernhard