Kein Ministerhearing?
Der Vorschlag von Vizekanzler Spindelegger und Klubobmann Karlheinz Kopf, dass sich Regierungsmitglieder künftig vor ihrer Ernennung einer Befragung im Nationalrat unterziehen sollten, ist rasch wieder in der Versenkung verschwunden. Der Bundespräsident befand, dass die Zuständigkeit für die Ernennung bei ihm liege und das Parlament daher für ein Hearing der falsche Ort sei. Das ist schade, der Vorschlag wäre wirklich überdenkenswert.
Der Hinweis des Bundespräsidenten auf seine Zuständigkeit stimmt natürlich, wenngleich er nur bei der Ernennung des Bundeskanzlers freie Hand hat. Für die anderen Regierungsmitglieder ist er an einen Vorschlag des Kanzlers gebunden. Er kann zwar – wie Bundespräsident Klestil – jemanden ablehnen, aber niemanden selbst auswählen. Und so ganz ohne Einfluss auf die Zusammensetzung der Bundesregierung ist der Nationalrat auch wieder nicht. Wenige Tage nach ihrer Ernennung muss sich eine neue Bundesregierung dem Nationalrat vorstellen. Dabei und auch zu jedem späteren Zeitpunkt könnte dieser durch ein Misstrauensvotum die ganze Regierung oder auch nur einen einzelnen Bundesminister ablehnen. Der Bundespräsident hat also keineswegs eine exklusive Zuständigkeit, es braucht auch das Zusammenwirken mit dem Bundeskanzler (in der Praxis mit den Regierungsparteien) und dem Nationalrat.
Daher wäre es keineswegs verfehlt, den Nationalrat mit einem Hearing bereits im Vorfeld einzubinden und ihn nicht mit der Bekanntgabe der Regierungsmitglieder vor vollendete Tatsachen zu stellen. Natürlich ist ein solches Hearing kein absoluter Schutz vor Fehlentscheidungen, aber den gibt es auch beim Bundespräsidenten nicht. Ob alle Minister von Haiders Gnaden ein Hearing widerspruchslos überstanden hätten, sei dahingestellt. Aber der damalige Kärntner Landeshauptmannstellvertreter und Finanzreferent Karlheinz Grasser hätte vor dreizehn Jahren bei seiner Ernennung zum Finanzminister in einem Hearing vor jedem Parlament der Welt eine „blendende“ Figur gemacht. Erst viele Jahre später erkannte man den Doppelsinn dieses Begriffs.
Dabei würde man dem Bundespräsidenten mit einem Hearing im Nationalrat ja ohnedies nichts wegnehmen. Die Bestellung der Bundesregierung wie beispielsweise in der Schweiz in die Hände des Parlaments zu legen wäre in Österreich wohl ein zu großer Tabubruch, als dass eine solche Verfassungsänderung ernsthaft in Erwägung gezogen würde.
juergen.weiss@vn.vol.at
Jürgen Weiss vertrat das Land als Mitglied des Bundesrates zwanzig Jahre
lang in Wien und gehörte von 1991 bis 1994 der Bundesregierung an.
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