Nur Jürgen H. wäre mit dem Ersturteil zufrieden

Vorarlberg / 30.09.2013 • 17:40 Uhr
Klaus Grubhofer und Jürgen H. Was hat der Hauptangeklagte in Wien zu befürchten? Foto: VN/Hofmeister
Klaus Grubhofer und Jürgen H. Was hat der Hauptangeklagte in Wien zu befürchten? Foto: VN/Hofmeister

Testaments-Finale am Höchstgericht kommenden Montag wirft seine Schatten voraus.

Schwarzach. Langsam aber sicher biegt der Testamentsskandal mit all seinen strafrechtlichen Folgen in die Zielgerade. Kommenden Montag wird beim Obersten Gerichtshof in Wien über die Nichtigkeitsbeschwerden und Berufungen der sechs Hauptangeklagten sowie der Staatsanwaltschaft befunden. Rechtskräftig verurteilt wurden beim großen Prozess in Salzburg im April 2012 lediglich die Beschuldigten Markus H. (51), Udo H. (42), Jutta R. (49) und Sabine L. (49), welche bis auf Udo H. – er erhielt 30 Monate, davon sechs unbedingt – mit Haftstrafen auf Bewährung davon­kamen.

Kläger sehen Betrug

Für den Hauptangeklagten Jürgen H. (49), die ehemalige Landesgerichts-Vizepräsidentin Kornelia Ratz (50), Peter H. (50), Kurt T. (50), Clemens M. (54) und Walter M.(74) setzte es unbedingte Haftstrafen. Fünf der Hauptangeklagten sowie die Staatsanwaltschaft (gegen alle sechs Hauptbeschuldigte) meldeten Nichtigkeit und Berufung gegen die Strafhöhe an. Lediglich Jürgen H. und sein Anwalt Klaus Grubhofer nahmen das Urteil aus erster Instanz an. Die Staatsanwaltschaft ihrerseits meldete Nichtigkeit an. In zwei Punkten, so die Ansicht der Ankläger, sei das Urteil gegen den Hauptangeklagten falsch qualifiziert gewesen: Statt Beitrag zum Amtsmissbrauch hätte es ein Urteil wegen schweren Betrugs geben müssen.

Zwei Fakten betroffen

Jürgen H.s Anwalt Klaus Grubhofer (66) klärt auf: „Es handelt sich dabei um die Fakten Anna Hagen und Martina Fink. Hier sieht die Staatsanwaltschaft bei meinem Mandanten andere Vergehen als jene, wegen derer er in Salzburg verurteilt wurde.“ Als bedrohlich für Jürgen H. wertet Grubhofer diese andere Qualifizierung der Delikte nicht. „Auf die Strafhöhe sollte die Anerkennung dieser Nichtigkeit keine Auswirkung haben“, glaubt der erfahrene Advokat. „Das Strafausmaß könnte freilich aus anderen Gründen erhöht werden“, weiß Grubhofer um die Möglichkeiten des Obersten Gerichtshofes.

Jürgen H. erhielt in Salzburg eine unbedingte Haftstrafe von sieben Jahren. Zwei davon hat der ehemalige Geschäftsstellenleiter des Bezirksgerichts Dornbirn bereits als Untersuchungshäftling verbüßt.

Jürgen H. sitzt in Graz

Grubhofer und sein Mandant hoffen, dass die Strafe nicht erhöht wird. „Jürgen H. hat wesentlich zur Aufklärung der Testamentsaffäre beigetragen, auch wenn er einer der Hauptschuldigen ist. Aber ohne seine Mithilfe hätte es wohl die vorliegenden Erkenntnisse nicht gegeben“, betont Grubhofer. Anwalt und Mandant rechnen sich Chancen auf eine Reduzierung der Haftstrafe aus. „Im besten Fall könnte Jürgen H. im Jänner des kommenden Jahres aus dem Gefängnis rauskommen und für den Rest der Strafe eine Fußfessel bekommen.“

Der Haupttäter in der Testamentsaffäre sitzt seit Juni dieses Jahres in der Haftanstalt Graz-Karlau ein.

Eine Erhöhung der Strafe für Jürgen H. würde mich sehr enttäuschen.

Klaus Grubhofer, Anwalt

Urteile von Salzburg

» Jürgen H. (48): 7 Jahre unbedingte Haft: Urteil vom Angeklagten akzeptiert

» Peter H. (48): 5 Jahre unbedingte Haft: Anmeldung von Rechtsmitteln

» Kurt T. (49): 3 Jahre Haft, davon ein Jahr unbedingt: Anmeldung von Rechtsmitteln

» Clemens M. (53): 3 Jahre Haft, davon ein Jahr unbedingt: Anmeldung von Rechtsmitteln

» Markus H. (50): 20 Monate bedingt: rechtskräftig

» Walter M. (73): 2 Jahre Haft, zur Gänze bedingt: Anmeldung von Rechtsmitteln

» Kornelia Ratz (49): 2½ Jahre Haft, davon zehn Monate unbedingt: Anmeldung von Rechtsmitteln

» Udo H. (40): 2½ Jahre Haft, davon sechs Monate unbedingt: rechtskräftig

» Jutta R. (48): 6 Monate bedingt: rechtskräftig

» Sabine L. (48): 15 Monate bedingt: rechtskräftig