Bordellstreit: Die Suche nach einer neuen Lösung

Aufgehobener BH-Bescheid in Sachen Hohenemser Bordell lässt die Köpfe rauchen.
Hohenems. Das Thema Freudenhaus ist in Hohenems und im Land wieder aktuell. Der aufgehobene Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn, mit dem der Einspruch von Bordell-Antragsteller Hermann Hahn (55) gegen den Beschluss der Hohenemser Stadtvertretung abgeschmettert wurde, hat zu einer neuen Situation geführt. Wie die VN in ihrer gestrigen Ausgabe exklusiv berichteten, ist der Verfassungsgerichtshof zur Auffassung gelangt, dass die Ablehnung des Einspruchs von Hermann Hahn zu Unrecht erfolgte. Argumentation der Höchstrichter: Der für eine Genehmigung notwendige Nachweis einer Störung durch Prostitutions-Begleiterscheinungen sei von der Behörde falsch interpretiert worden. „Störungen“ sind nach Ansicht des VfGH nicht nur Belästigungen durch Straßenstrich, sondern auch durch illegale Wohnungsprostitution. Das habe die BH nicht berücksichtigt.
Stadtchef weiter gegen Puff
Bürgermeister Richard Amann, der gestern seinen 57. Geburtstag feierte, hat seine Haltung zum Thema Bordell dennoch nicht verändert. „Ich wäre sehr froh, wenn der BH-Bescheid letztlich hält und kein Freudenhaus nach Hohenems kommt“, sagt Amann unmissverständlich. „Ich glaube auch nicht, dass ein Bordell geeignet wäre, festgestellte Störungen zu reduzieren. Das Bordell ist ein zusätzliches Angebot für Prostitution und kein Mittel zur Reduzierung von Störungen“, meint Amann. Er sei früher der Sache offener gegenübergestanden. „Aber Informationen aus anderen Orten mit Bordellen haben meine Einstellung verändert. Ich weiß nun, dass es im Umfeld von Freudenhäusern in der Regel unangenehme Begleiterscheinungen gibt.“ Der Ball liege nun bei der BH.
„Gesetz muss weg“
Völlig entgegengesetzt ist die Position von Bernhard Amann (59), dem „Emsigen“. „Mit dem jetzigen Gesetz ist ein Bordellbetrieb in Vorarlberg nahezu unmöglich. Die Entscheidung des Hohenemser Stadtrats vom 24. Jänner 2012 fußte auf überkommenen moralischen Vorstellungen und ließ jede Fachlichkeit vermissen. Mit diesem Votum wird der Schwarzmarkt bestehen bleiben und die betroffenen weiblichen Sexarbeiterinnen werden weiterhin ungeschützt der Gefahr einer Gewaltstruktur ausgesetzt“, argumentiert Bernhard Amann. Vehement fordert er die Abschaffung des Vorarlberger Sittenpolizeigesetzes. „Wir brauchen ein Bundesgesetz, das den Betrieb von Bordellen einheitlich regelt. Und nicht die Machtbefugnis des Landeshauptmannes, der Weisungen gibt, wie es ihm gefällt.“ Amann hatte am 25. Jänner 2012 als einziger der acht Hohenemser Stadträte gegen die Ablehnung des Antrags gestimmt.“
„Verschiedene Denkweisen“
Gefasst nahm der Dornbirner Bezirkshauptmann Helgar Wurzer (55) die Entscheidung des VfGH auf. „Wir werden die Ausführungen der Höchstrichter genau analysieren und den Einspruch des Antragstellers neu behandeln.“ Wurzer räumt ein, dass dieses Thema „verschiedene Denkweisen“ zulasse. „Noch dazu existiert keine Judikatur, auf die man sich als Entscheidungsgrundlage stützen kann.“ Für die Bezirkshauptmannschaft gebe es jetzt nur zwei Möglichkeiten: „Entweder wir bestätigen den Stadtratsbeschluss, oder wir heben ihn auf.“ Allfällige Erhebungen zum Nachweis von Störungen durch Prostitution müsse die Stadt Hohenems vornehmen, so Wurzer.
Eine genaue Analyse des VfGH-Spruches mit entsprechender Reaktion auf die Entscheidung der Höchstrichter fordert Sicherheits-Landesrat Erich Schwärzler (60). „Wichtig ist, dass wir dem Gesetz entsprechen. Dann ist jedwelche Entscheidung zu respektieren“, so Schwärzler, der sich erfreut darüber zeigte, dass das Vorarlberger Sittenpolizeigesetz den Verfassungstest bestand.
