Schweigen um letzten medizinischen Willen

Der Patientenwunsch ist auch auf der Palliativstation das wichtigste Therapie-Kriterium. Foto: VN/Hartinger
Patientenverfügungen sind nach wie vor kaum ein Thema bei den Vorarlbergern.
schwarzach. Ihren letzten medizinischen Willen kundzutun, scheint nicht unbedingt etwas zu sein, das den Vorarlbergern liegt. Darauf lässt zumindest die nach wie vor eher geringe Zahl an Patientenverfügungen schließen. Über genaue Daten dazu verfügt allerdings nur die Patientenanwaltschaft. Dort wurden im heurigen Jahr bislang 33 verbindliche und 4 beachtliche Patientenverfügungen erstellt.
Einen kleinen Boom gab es 2012, was Patientenanwalt Mag. Alexander Wolf jedoch eher der Tatsache zuschreibt, dass die 5-Jahres-Frist bei den verbindlichen Patientenverfügungen abgelaufen ist, und viele davon erneuert wurden. Die Erfahrungen der Rechtsanwaltskammer sind ähnlich. Patientenverfügungen seien wenig nachgefragt, heißt es.
Handgeschriebene Zettel
Optimistischer gibt sich diesbezüglich die Hospizbewegung der Caritas. Dort können die entsprechenden Formulare zum Unkostenbeitrag von 2 Euro erworben werden. Fast jede Woche würden 3 bis 5 Anträge verschickt. Tendenz steigend. Auch niedergelassene Ärzte bestellen demnach die Unterlagen, um sie in den Ordinationen aufzulegen. Das lasse wohl die Vermutung zu, dass die Anträge eine passende Verwendung finden. Auch auf der Palliativstation des LKH Hohenems tauchen immer öfter Patientenverfügungen auf. Wenngleich diese zum Teil etwas unkonventionell, weil handgeschriebene Zettel sind, „helfen sie uns doch, den mutmaßlichen Willen des Patienten zu eruieren“, sagt Pflegeleiterin Anna Frick. Andere haben eine Kopie ihrer Patientenverfügung dabei oder teilen dem Personal bei Einlieferung von sich aus mit, dass es eine solche gibt. „Zu wissen, was ein Patient möchte, ist wichig, wenn er nicht mehr ansprechbar ist oder keine Angehörigen anwesen sind“, so Frick. Das erleichtere die Entscheidung für eine Therapie enorm. Ansonsten müsse etwas getan werden, selbst wenn der Patient das gar nicht gewollt hätte. Anna Frick hält es auch für wichtig, in der Familie über dieses Thema zu reden. Das könne für die Angehörigen eine wertvolle Entscheidungsgrundlage sein. Auf der Palliativstation werden jährlich etwa 250 Personen betreut und begleitet.
Kosten als Hindernis
Die Ansicht von Ärzten, wonach es schwierig sei, gewollte oder nicht gewollte Behandlungsmaßnahmen klar zu definieren, teilt Patientenantwalt Mag. Alexander Wolf nicht. „Wenn jemand jede Wiederbelebung ablehnt, stellt das einen verbindlichen Patientenwillen dar“, meint er. Das würden auch Rechtsexperten so sehen. Intensivmediziner hätten da schon argumentiert, dass es mehrere Arten von Reanimation gebe. Wolf sieht eher in den Kosten ein Hindernis. Die Abfassung einer verbindlichen Patientenverfügung erfordert ein ärztliches Beratungsgespräch (120 Euro) sowie eine rechtliche Beratung. Bei der Patientenanwaltschaft ist diese gratis, beim Notar oder Rechtsanwalt kostet sie, je nach Zeitaufwand, 200 bis 250 Euro.
Das Vorhandensein einer Patientenverfügung kann in einem Register vermerkt werden. Auf dieses können auch Krankenhäuser zugreifen. Ansonsten enthalten die Anträge eine Hinweiskarte für Geld- und andere Taschen.
Bei der Patientenverfügung wird zwischen „verbindlich“ und „beachtlich“ unterschieden. Bei der beachtlichen Patientenverfügung liegt es am Arzt, aufgrund der Angaben den konkreten Patientenwillen zu ermitteln.
Wenn jemand jede Wiederbelebung ablehnt, stellt das einen verbindlichen Patientenwillen dar.
alexander wolf
Patientenverfügungen (PV)
Anzahl bei der Patientenanwaltschaft Vorarlberg
Anzahl verbindliche PV Anzahl beachtliche PV
2013 (Stand 14. 11. 2013) 33 4
2012 113 11
2011 21 9
2010 12 5
2009 31 7
2008 28 1