„Nun ist Zug im Kamin“

Landeszielsteuerungskommission konstituiert sich. 73 Maßnahmen im Arbeitspapier.
Bregenz. Der Ausbau der Ärzterufnummer 141 zu einer ärztlichen Beratungsplattform sowie eine Bestandsaufnahme der derzeitigen medizinischen Kapazitäten stehen auf dem Arbeitsprogramm der Landeszielsteuerungskommission ganz oben. Dieses neue Gremium nimmt nun offiziell seine Tätigkeit auf. Im Landhaus findet heute die konstituierende Sitzung samt Beschluss der Geschäftsordnung sowie Unterzeichnung des Zielsteuerungsvertrags statt. Damit ist ein erster Schritt in Richtung Umsetzung der Gesundheitsreform getan. „Nun ist Zug im Kamin“, formuliert GKK-Obmann Manfred Brunner pointiert.
Gemeinsame Planung
Er wird sich mit Gesundheitslandesrat Dr. Christian Bernhard im Vorsitz abwechseln. Die Geschäftsführung übernehmen Dr. Harald Kraft (Land) und Dr. Ulrich Tumler (GKK). Das Arbeitspapier, das festschreibt, wohin sich das Gesundheitssystem im Land entwickeln soll, beinhaltet 73 Maßnahmen. Geplant und gesteuert wird gemeinsam. Mithilfe einer besseren Koordination und Organisation von Leistungen wollen Politik und Sozialversicherungsträger das teure Gesundheitswesen finanzierbar halten.
Der Landeszielsteuerungskommission gehören fünf Vertreter des Landes, vier GKK-Vertreter, ein Vertreter der Gewerblichen Sozialversicherung sowie ein Vertreter des Bundes an. Um einen Beschluss herzustellen, ist Einvernehmen zwischen der Kurie des Landes und der Kurie der Sozialversicherung notwendig. Der Bund hat ein Vetorecht, falls ein Beschluss gegen Bundesvorgaben verstößt. Wobei der Vertrag von der Bundeszielsteuerungskommission bereits auf Herz und Nieren geprüft wurde. „Er deckt sich mit den Vorgaben“, können Bernhard und Brunner guten Gewissens verkünden.
Flexiblere Finanzierung
Den größten Vorteil des neuen Systems sehen beide darin, dass Geldmittel für ärztliche Leistungen flexibler einsetzbar sind. „Es orientiert sich am Interesse der Patienten und nicht der Einrichtungen“, erklärt Manfred Brunner. Das heißt, wenn Leistungen vom stationären in den ambulanten Bereich oder umgekehrt verschoben werden, fließt Geld aus dem jeweiligen Topf dorthin. Im Fachjargon definiert das den „Best Point of Service“. Frei übersetzt soll damit die Versorgung dort gewährleistet werden, wo sie nötig ist. „Durch ein abgestimmtes Vorgehen gewinnen die Maßnahmen an Gewicht, und die Durchsetzbarkeit wird einfacher“, meint der Gesundheitslandesrat. Aber sowohl Brunner wie Bernhard betonen die Bereitschaft, Vertragspartner in die Umsetzung miteinzubeziehen.
Plattform wird erweitert
Die Landesgesundheitsplattform, in der auch die Ärztekammer vertreten ist, bleibt bestehen. Es gibt sogar eine Erweiterung. Christian Bernhard will auch Rettungsorganisationen und Apothekerkammer einbeziehen. Laut Plan sollen Vorhaben aus dem Zielsteuerungsvertrag in der Landesgesundheitsplattform diskutiert werden. Die Beschlussfassung erfolgt jedoch in der Landeszielsteuerungskommission. Gerechnet wird mit vier Sitzungen jährlich.