Kurzlebig
Bundeskanzler und Vizekanzler haben es nicht leicht. Kaum ist die Tinte auf dem Regierungsprogramm trocken, werden in beiden Parteien neue, von der gemeinsamen Linie abweichende Vorhaben präsentiert. Gerade so, als ob man nicht wochenlang verhandelt und sich dann – bei der ÖVP sogar einstimmig – auf Gemeinsamkeiten verständigt hätte. Wenn das Schule macht, wäre es wohl von vornherein einfacher gewesen, eine Minderheitsregierung zu bilden und dann zu schauen, für welche Projekte im Nationalrat Mehrheiten zustande kommen. Bei Regierungsverhandlungen gibt es naturgemäß immer wieder Vorhaben, die mangels Einigkeit vorerst nicht weiter verfolgt werden können. Dazu gehört beispielsweise die Gesamtschule.
Daneben gibt es umstrittene Vorschläge, die immerhin weiter geprüft werden sollen. In der Regel werden dafür Kommissionen in Aussicht gestellt, die ergebnisoffen eine Lösung finden sollen. Wenn dabei die Meinungsunterschiede nicht kleiner werden, wird man das Vorhaben ergebnislos abhaken. Ein derart vertagtes Thema ist beispielsweise das Grundrecht auf Sterben in Würde. Vereinbart ist, dass mit der Möglichkeit einer verfassungsrechtlichen Verankerung des Verbotes der Tötung auf Verlangen eine parlamentarische Enquete-Kommission sowie die Bioethikkommission befasst werden sollen. Sie sind noch gar nicht zusammengetreten, hat der Justizsprecher der SPÖ bereits ihr Ergebnis verkündet: keine Verankerung in der Verfassung, manche können sich sogar eine Lockerung vorstellen. Auch der Vorarlberger Bauernbund-Nationalrat Sieber sah plötzlich keinen Bedarf für eine Klarstellung in der Bundesverfassung, obwohl ihn seine eigene Partei geltend gemacht hatte.
Einzelne Verfassungsrechtler haben auch Bedenken, die Verfassung mit immer neuen Staatszielen anzureichern. Das hat den Nationalrat allerdings nicht gehindert, im letzten Sommer ein eigenes Verfassungsgesetz zu beschließen, mit dem Bekenntnisse zum Tierschutz, zum umfassenden Umweltschutz, zur Wasserversorgung, zur Versorgung mit hochwertigen Nahrungsmitteln und zur Bedeutung der Forschung verankert wurden. Auch die Vermeidung von Lärmstörung kam zu den Ehren einer Erwähnung in der Bundesverfassung. Das sind alles wichtige Anliegen, aber der Schutz des Lebens durch ein Verbot der Tötung auf Verlangen sollte nicht minder wichtig sein. Auch wenn es derzeit strafbar ist, wäre die Schwelle für eine Lockerung niedrig. Dass eine deutsche Krankenkasse kürzlich eine Umfrage in Auftrag gab, nach der bei einer schweren Erkrankung 70 Prozent Sterbehilfe in Anspruch nehmen möchten, sollte hellhörig machen.
juergen.weiss@vorarlbergernachrichten.at
Jürgen Weiss vertrat das Land als Mitglied des Bundesrates zwanzig Jahre
lang in Wien und gehörte von 1991 bis 1994 der Bundesregierung an.
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