Seltenes Lob
Gute Nachrichten, noch dazu, wenn es sich um das Lob des Rechnungshofs handelt, sind eigentlich recht selten und werden in der politischen Diskussion oft vernachlässigt: So erging es auch dem vor wenigen Wochen veröffentlichten Bericht des Rechnungshofs über die 2002 erfolgte sogenannte „Verländerung“ der Bundesstraßen.
Vor etwas mehr als zehn Jahren wurden im Rahmen einer durchaus beachtlichen Verwaltungsreform die sogenannten Bundesstraßen vom Bund an die Länder übertragen. Damit konnten Erhaltung und Finanzierung von Bundes- und Landesstraßen in einer Hand vereinigt werden. Seither gibt es keine doppelte Straßenverwaltung bei Bund und Ländern mehr.
Der Rechnungshof kommt in seinem Bericht nun zum Schluss, dass diese Verwaltungsreform positive Auswirkungen hatte, nämlich vor allem im ehemals zuständigen Bundesministerium zu Einsparungen führte und sich der Straßenzustand insgesamt gebessert hat. Nunmehr könne, so der Rechnungshof weiter, rascher und flexibler auf regionale Bedürfnisse reagiert werden. Im Bundesministerium wurde eine Sektion mit immerhin 46 Bediensteten aufgelöst, von denen allerdings nur 27 auch aus dem Bundesdienst ausschieden, der Rest wurde in anderen Abteilungen weiterbeschäftigt.
Die damals vernommenen Unkenrufe, dass die Übertragung der Bundesstraßen auf die Länder zu einem Chaos führen würde, haben sich demnach als unrichtig erwiesen. Tatsächlich hat wohl kein Autofahrer irgendwelche negativen Wahrnehmungen gemacht.
Die gelungene Verwaltungsreform „Verländerung der Bundesstraßen“ sollte daher zum Anlass eines neuen Anlaufes genommen werden: Warum nicht die Wildbach- und Lawinenverbauung in die Länder eingliedern, warum nicht auch das Bundessozialamt? Der Steuerzahler würde sich bei zumindest gleichbleibendem Leistungsniveau einiges ersparen. Als diese Vorschläge im Zuge der Koalitionsverhandlungen im Herbst dieses Jahres von den Verhandlern auf Länderseite eingebracht worden sind, haben die Bundesvertreter diskussionslos abgewunken. Zu Lasten des Steuerzahlers, wie der Bericht des Rechnungshofes beweist.
peter.bussjaeger@vorarlbergernachrichten.at
Peter Bußjäger ist Direktor des Instituts für Föderalismus in Innsbruck.
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