Jürgen Weiss

Kommentar

Jürgen Weiss

Karotte vor der Nase

Vorarlberg / 09.06.2014 • 21:45 Uhr

Dass unsere Arbeiterkammer federführend gegen die fortwährende Steigerung der Lohnsteuerbelastung mobil macht und eine Neuordnung des Steuertarifs fordert, ist erfreulich. Die Progressionsstufen müssten eigentlich jährlich angepasst werden, damit bloß dem Teuerungsausgleich dienende Lohnerhöhungen nicht plötzlich zu deutlich höheren Steuersätzen führen. Und auch das Ungleichgewicht, dass Einkommen aus Zinserträgen wesentlich günstiger besteuert wird als jenes aus eigener Arbeit, könnte endlich bereinigt werden.

Die zu diesem Thema zuletzt auch von der Gewerkschaft geforderte Volksbefragung dürfte allerdings schade ums Geld sein. Das Ergebnis ist ohne großen Aufwand zu erraten. Eine in der Schweiz bei solchen Themen übliche Volksabstimmung hätte wenigstens den Vorteil, dass – anders als bei einer bloßen Befragung – konkrete Fakten auf den Tisch gelegt werden müssen. Wie die Steuerentlastung aussehen könnte, ist gut dokumentiert. Wie sie finanziert werden soll, ist viel weniger klar. Da hätte eine Volksbefragung natürlich den Charme, sich einen Blankoscheck für eine als Millionärsabgabe bezeichnete neue Vermögenssteuer holen zu können. Dafür gäbe es natürlich ebenfalls eine klare Mehrheit.

Dazu einige Fakten: 1. Es ist erst wenige Monate her, dass SPÖ und ÖVP in ihrem Regierungsprogramm vereinbart haben, bis Ende 2014 ein Reformkonzept vorzulegen und bis Ende 2015 umzusetzen. Das hat von jenen, die jetzt aufs Tempo drücken, damals kaum jemanden gestört. 2. Die 1993 von der SPÖ abgeschaffte Vermögenssteuer brachte von Privatpersonen zuletzt, hochgerechnet auf heutigen Geldwertindex, rund 290 Millionen Euro, doppelt so viel kam von Unternehmen. Das wäre nur ein kleiner Teil des für eine nennenswerte Steuerreform benötigten Volumens. Wie viele Milliarden eine auf Millionäre bezogene Sonderabgabe über ein Solidaritätssymbol hinaus tatsächlich brächte, liegt im Dunkeln. 3. Bei den Hinweisen auf die Schweiz mit einem Vermögenssteuerertrag von 4,5 Milliarden Euro vergisst man meistens Folgendes: Das ist dort keine auf Reiche beschränkte Abgabe, sondern eine allgemeine Steuer mit einem Vermögensfreibetrag von höchstens 80.000 Euro. In vielen Kantonen ist dieser Betrag sogar noch deutlich niedriger.

Damit kommt man der Sache schon näher. Die Millionärsabgabe wäre lediglich eine Karotte, die man dem Lastesel der Nation – dem Mittelstand – vor die Nase hält. Wenn eine Abgabe auf Vermögen den notwendigen Ertrag bringen soll, muss sie zwangsläufig in die Breite gehen und der Einfachheit halber vor allem dort ansetzen, wo schon besteuert wird: bei Grund und Boden.

juergen.weiss@vorarlbergernachrichten.at
Jürgen Weiss vertrat das Land als Mitglied des Bundesrates zwanzig Jahre lang in Wien und gehörte von 1991 bis 1994 der Bundesregierung an.
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