“Bin 100 Prozent sicher”

Vorarlberg / 16.07.2014 • 21:18 Uhr
Jürgen H. und Kurt T. (v.l.) flankiert von ihren Anwälten. Zeugin C. bestätigt ihre Aussage zum ominösen Gespräch über Kornelia Ratz. Foto: VN
Jürgen H. und Kurt T. (v.l.) flankiert von ihren Anwälten. Zeugin C. bestätigt ihre Aussage zum ominösen Gespräch über Kornelia Ratz. Foto: VN

Beim Testamentsprozess gehörte die Bühne am Mittwoch der Zeugin Reingard C.

Salzburg. In der kleinen Sitzecke, die ein paar Stufen unterhalb des Ganges gegenüber dem großen Schwurgerichtssaal liegt, saß sie abseits der übrigen Prozessteilnehmer. „Ich bin sehr nervös. Fotografiert und filmt mich nicht auch noch“, bat Reingard C. (53) kurz bevor sie am ersten Tag der zweiten Woche beim Testamentsprozess in den Zeugenstand musste. Als sie dort um 9.20 Uhr Platz nahm, sollte sie den Zeugenstuhl über zwei Stunden lang nicht mehr verlassen. Reingard C. ist nicht irgendeine der gut zwei Dutzend Zeugen, die auch zur Neuauflage des Prozesses nach Salzburg geladen wurden. Die ehemalige Gerichtsmitarbeiterin ist für die Anklage eines der wichtigsten Argumente im Bestreben, Richterin Kornelia Ratz (50) Schuld nachweisen zu können.

Akten knallen

„Ich bin mir hundertprozentig sicher, dass ich die Sätze gehört habe“, sagte sie dem Gericht mit großer Entschlossenheit. „Die Sätze“ beziehen sich auf jenes Gespräch, das Jürgen H. (50) und Kurt T. (51) Anfang 2005 im Büro von Kurt T. geführt haben sollen. „D’ Ratz hot agruafa“, soll der Hauptbeschuldigte Jürgen H. damals dem Leiter der Außerstreitabteilung mitgeteilt haben. „I bin g’spannt was isch, wenn die Ratz jetzt do ou dabei isch“, soll Kurt T. gesagt haben und dann ein Aktenbündel auf seinen Bürotisch geknallt haben. Akten auf den Tisch geknallt habe Kurt T. öfters, gab Reingard C. an. Der Beschuldigte sei sehr aufbrausend gewesen. Das anfänglich gute Verhältnis habe sich im Laufe der Zeit immer mehr verschlechtert. „Auch wegen seiner Schnapstrinkerei. Er trank regelmäßig Schnaps. Ich habe das dann auch dem damaligen Geschäftsstellenleiter gemeldet“, sagte C. Der Vertrag der Mitarbeiterin wurde nach ihrer elfmonatigen Tätigkeit am Bezirksgericht Dornbirn nicht mehr verlängert. „Das hat mich nicht wirklich getroffen. Ich hatte mir vorher schon überlegt, selbst zu kündigen.“ Eine Retourkutsche gegen Kurt T. wegen der Nicht-Verlängerung ihres Vertrages am Gericht seien ihre Aussagen keinesfalls, betonte die Zeugin.

Später erst gemeldet

Warum sie ihre Beobachtungen nicht unmittelbar nach Auffliegen der Testamentsfälschungen der Polizei mitteilte, wollte Richterin Rott wissen. „Ich glaubte nicht, dass das von Bedeutung ist. Erst als ich aus den Medien erfuhr, dass der Hauptbeschuldigte dieses Gespräch und den Namen Ratz erwähnte, hat sich das geändert.“ Erst dann habe sie sich gemeldet und der Polizist Gerhard M. habe sie dann einvernommen. Zu den getätigten Aussagen würde sie heute noch stehen.

Irrelevante Details

Die Verteidiger von Kornelia Ratz und Kurt T. versuchten die Glaubwürdigkeit der Zeugin zu erschüttern und bissen sich dabei an vermeintlichen Widersprüchlichkeiten in Details fest. Die Zeugin habe unterschiedliche Aussagen bezüglich ihrer Position während des ominösen Gesprächs zwischen Jürgen H. und Kurt T. gemacht, warf Bertram Grass (67), Anwalt von Kornelia Ratz ein. Zudem meinte Grass, dass es im Einvernahmeprotokoll Auffälligkeiten gegeben habe. So sei nicht gleich vermerkt worden, dass sich das zwischen Jürgen H. und Kurt T. geführte Gespräch im Flüsterton abgespielt habe. Mehrere Fragen von Bertram Grass wimmelte Richterin Rott resolut ab oder qualifizierte sie als nicht zweckdienliche Wiederholungen.

Die Einvernahme von Reingard C. musste einmal unterbrochen werden und fand erst um exakt zwölf Uhr ihren Abschluss.

Mein Vorgesetzter trank im Büro regelmäßig Schnaps.

Reingard C.