Jürgen Weiss

Kommentar

Jürgen Weiss

Ungeliebt

Vorarlberg / 28.07.2014 • 19:28 Uhr

Die Bürgerinitiative „Demokratie jetzt“ war zwar formal nicht erfolgreich, sie scheiterte vor einem Jahr an der Volksbegehrenshürde von 100.000 Unterschriften. Inhaltlich hat sie allerdings einen Diskussionsprozess in Gang gesetzt, als dessen Ergebnis die Regierungsparteien ein Demokratiepaket vorlegten, das unter anderem eine Stärkung der Persönlichkeitswahl und eine bessere Wirkung von Volksbegehren bringen sollte. Da es bis hinauf zum Herrn Bundespräsidenten zahlreiche Bedenkenträger mobilisierte, verschwand es noch vor der Nationalratswahl wieder in der Versenkung.

Ganz in Vergessenheit geraten war das Thema bei der Neubildung der Bundesregierung allerdings auch nicht. Im Regierungsprogramm nahmen SPÖ und ÖVP in Aussicht, umgehend nach der Regierungsbildung, also Anfang 2014, im Nationalrat eine Kommission einzusetzen, um den seinerzeitigen Entwurf zu überarbeiten. Inzwischen ist mehr als ein halbes Jahr ins Land gezogen und diese Kommission gibt es noch immer nicht. Sie werde, so heißt es jetzt, bis „Jahresende“ (hoffentlich 2014 gemeint) ihre Arbeit aufnehmen. Ein ähnliches Schicksal widerfuhr einem zweiten wichtigen Reformvorhaben. Das Regierungsprogramm diagnostizierte zu Recht, dass die Kompetenzverteilung nicht mehr zeitgemäß und die Mitwirkung der Länder an der Bundesgesetzgebung durch den Bundesrat nicht effektiv sei. Der Lösungsvorschlag auch hier: Einsetzung einer Föderalismusreform-Kommission. Umsetzungsstand: unbekannt. Das alles fällt wohl in die Kategorie ungeliebter Projekte.

Nach den gegen mehr Entscheidungsbefugnis der Bürgerinnen und Bürger vorgebrachten Einwänden müssten in der Schweiz chaotische Verhältnisse herrschen. Und dass in Bayern mit Volksabstimmungen die zweite Parlamentskammer abgeschafft und ein Rauchverbot in Restaurants eingeführt wurde, hat unser Nachbarland auch nicht ins Wanken gebracht. An beiden Ländern könnte sich Österreich auch insoweit ein Beispiel nehmen, als dort Verfassungsänderungen nur mit einer Volksabstimmung beschlossen werden können. Dass dafür bei uns eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat genügt (die früher die Regierungsparteien allein hatten), trug maßgeblich zu einem oft wenig respektvollen Umgang mit unserer Bundesverfassung bei. Auch wenn in Vorarlberg mit der Landesverfassung bisher behutsam umgegangen wurde, spräche wohl nichts dagegen, in der nächsten Landtagsperiode mit einer Volksabstimmungspflicht für alle Verfassungsänderungen die Bürgerinnen und Bürger stärker in die politische Willensbildung einzubeziehen.

juergen.weiss@vorarlbergernachrichten.at
Jürgen Weiss vertrat das Land als Mitglied des Bundesrates zwanzig Jahre lang in Wien und gehörte von 1991 bis 1994 der Bundesregierung an.
Die VN geben Gastkommentatoren Raum, ihre persönliche Meinung zu äußern.
Sie muss nicht mit der Meinung der Redaktion übereinstimmen.