Bezirke einsparen
Im Landtagswahlkampf ist die Frage thematisiert worden, ob wir in Vorarlberg die Bezirkshauptmannschaften noch brauchen. Als Mitglied in der Europäischen Union sollte man eine Verwaltungsebene einsparen, hieß es.
Eine Bezirkshauptmannschaft ist eine Verwaltungsbehörde. Sie wird vom Bezirkshauptmann geleitet, der gegenüber den Mitgliedern der Landesregierung weisungsgebunden ist. Ob es in Vorarlberg weiterhin Bezirkshauptmannschaften geben soll, ist eine Frage der Zweckmäßigkeit, eine demokratische Bedeutung haben die Bezirkshauptmannschaften nicht. In der Steiermark wurden ein paar wenige Bezirkshauptmannschaften zusammengelegt und an ihrer Stelle Außenstellen eingerichtet. Wenn schon fusionieren, dann sollte man es konsequent machen. Die Zahl der Bezirkshauptmannschaften ist jedoch im Grunde nebensächlich, entscheidend sind vielmehr die Aufgaben, die erfüllt werden müssen. Das Gerede vom Streichen einer Ebene erweckt den Eindruck, als könne auf die Leistungen der Bezirkshauptmannschaften locker verzichtet werden. Natürlich müssen Reisepässe nicht an vier Orten des Landes ausgestellt werden, es reicht eine Stelle. Nur sollte man nicht glauben, dass man damit drei Viertel der Kosten einsparen könne. Ebenso lässt sich diskutieren, ob die Kinder- und Jugendhilfe in den vier Bezirkshauptmannschaften angesiedelt werden soll oder nur im Landhaus in Bregenz. Das ist alles eine Frage der organisatorischen Zweckmäßigkeit, ändert aber nichts daran, dass man auch in Zukunft mindestens dieselbe Zahl an Sozialarbeitern benötigen wird, wenn diese Aufgabe im gleichen Umfang wie bisher erfüllt werden soll.
Statt bloß über die Strukturen müsste in erster Linie über die Aufgaben der Bezirkshauptmannschaften und auch anderer Behörden diskutiert werden. Wenn nicht für nahezu jede wirtschaftliche Tätigkeit ein Gewerbeschein benötigt wird, lassen sich Einsparungen erzielen, ebenso wenn nicht für die Genehmigung jeder kleinen Betriebsanlage ein aufwendiges Verfahren erforderlich ist. Dies alles wird vor allem in Bundesgesetzen geregelt, die erst geändert werden müssen. Bekanntlich wurde auf Bundesebene einmal mehr eine Arbeitsgruppe zur Verwaltungsreform eingesetzt. Vielleicht ist ja diesmal die Bereitschaft zu einer tiefer gehenden Reform vorhanden?
peter.bussjaeger@vorarlbergernachrichten.at
Peter Bußjäger ist Direktor des Instituts für Föderalismus in Innsbruck.
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