Teure Wahlkämpfe
Die Überschreitung der zulässigen Höchstgrenze für Wahlkampfkosten von sieben Millionen Euro pro Partei durch ÖVP und SPÖ bei der letzten Nationalratswahl hat wieder die üblichen Diskussionen hervorgerufen. Die einen bemängeln, dass der Rechnungshof zu wenige wirksame Kontrollrechte hat, die anderen fordern höhere Strafen. Obwohl es eine Bundeswahl gewesen ist, bei der sich die Bundesparteien nicht an die Kostenlimits gehalten haben, wird witzigerweise aber auch gefordert, die Länderebene stärker zu beschränken.
Ich halte eine solche Regelung sowohl beim Bund als auch bei den Ländern für sinnlos. Die Beschränkung muss überwacht werden und führt nur dazu, dass die prüfenden Instanzen noch mehr Zeit und noch mehr Kontrollrechte benötigen, was wiederum mehr Bürokratie und Kosten verursacht. Außerdem sind die Regelungen so schwammig, dass sie anscheinend problemlos umgangen werden können. Bei den letzten Nationalratswahlen waren etwa Wahlplakate des Bundeskanzlers vom Parlamentsklub der SPÖ finanziert worden. Tatsächlich handelte es sich um eine unzulässige Umgehung des Parteienförderungsgesetzes, für welche das Gesetz nach Auffassung der zuständigen Behörde, des Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senates, jedoch bemerkenswerterweise keine Strafe vorsah.
Das ganze Parteienrecht ist eine einzige Baustelle: Die strengen Regelungen über die Gewährung von Spenden an Parteien können beispielsweise dadurch umgangen werden, dass sie als Darlehen deklariert werden. Hier gibt es keine wirksame Kontrolle. Dafür muss der Rechnungshof die Berichte von Hunderten kleinen Ortsparteien prüfen, was einen völlig sinnlosen Aufwand bedeutet.
Man könnte daher die Begrenzung der Wahlwerbekosten auf höchstens sieben Millionen Euro ersatzlos abschaffen. Die Parteien erhalten ja schließlich Parteienförderung und sollen damit machen können, was sie wollen. Viel wichtiger wäre es, dass sich die staatliche Parteienförderung daran bemisst, wie viele Menschen überhaupt zur Wahl gegangen sind und nicht mehr nur daran, welchen Anteil eine Partei an den abgegebenen Stimmen erlangt hat. Dann müssten sich die Parteien bemühen, der Politikverdrossenheit stärker entgegenzuwirken.
peter.bussjaeger@vorarlbergernachrichten.at
Peter Bußjäger ist Direktor des Instituts für Föderalismus
und Universitätsprofessor in Innsbruck.
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