Rentnerin (74) schnappte sich Schlüssel von Metzgerei

Vorarlberg / 16.01.2015 • 22:33 Uhr
2214; Richter am Bezirksgericht Bregenz; Christian Röthlin; Portrait; Freisteller; ernst;
2214; Richter am Bezirksgericht Bregenz; Christian Röthlin; Portrait; Freisteller; ernst;

War es eine bittere Erinnerung an den Krieg? Die späte Rache einer alten Frau.

Bregenz. Es ist skurril, wie so manches am Bezirksgericht: In einer Unterländer Metzgerei steckte der Schlüssel im Schloss. Eine 74-jährige Frau zog ihn ab, steckte ihn ein und ging von dannen. Am nächsten Tag erschien sie wieder im Laden und übergab den entwendeten Schlüssel dem verblüfften Metzgermeister.

Einer Anzeige wegen „dauernder Sachentziehung“ konnte sie dennoch nicht entrinnen. Denn der Geschäftsinhaber hatte das Schloss unmittelbar nach dem Schlüsselverlust vorsorglich auswechseln lassen. Kostenpunkt: 300 Euro. Die Mühlen der Justiz begannen zu mahlen. Der Anzeige folgte ein Termin am Bezirksgericht Bregenz.

Die Pensionistin erscheint sichtlich angeschlagen. Sie ist nervös, schluchzt und weint. Warum sie damals den Schlüssel abzog, entzieht sich heute ihrer Erinnerung. „Es war halt ein Blödsinn“, sagt sie zu Richter Christian Röthlin. Doch für diesen ist das keine begreifbare Argumentation.

Eine alte Bekanntschaft

„Kommt Ihnen das nicht etwas komisch vor?“, fragt er die Beschuldigte. „Oder gehen Sie öfters spazieren und ziehen irgendwo Schlüssel ab? Einfach nur so?“ „Nein, nein“, kommt als Antwort, „es war halt einfach nur ein Blödsinn.“ Der 74-jährigen Frau bleiben von der Rente nur 200 Euro. Mit dem Rest muss sie die Miete und einen noch offenen Kredit ihres verstorbenen Mannes bestreiten. Den Schadenersatz für das ausgewechselte Schloss hat sie mittlerweile beglichen. Ebenfalls mit einem Kredit.

Anzeige im Jahr 1941

Doch der Richter „bohrt“ weiter und tiefer. Er glaubt nicht nur an einen „einfachen Blödsinn“, sondern möchte das Mysterium der Motivation für diese Tat ergründen. Es kristallisiert sich schließlich heraus, dass zwischen den Familien der Beschuldigten und jener des Geschädigten eine Bekanntschaft besteht. Ein Ereignis aus dunkler Zeit sollte sich nun erhellen. „Es war im Jahr 1941, wir hatten damals Vieh. Der Vater des Metzgers hat meinen Papa deshalb angezeigt. Er musste daraufhin sofort in den Krieg einrücken. Ich habe ihn nie mehr gesehen, bis ich sieben Jahre alt war“, schluchzt die alte Frau mit Tränen in den Augen.

Ohne näher darauf einzugehen, ob dies denn das konkrete Motiv für die Tat gewesen sei, spricht Röthlin die Rentnerin im Sinne der Anklage schuldig. Vorher fragt sie noch: „Werde ich jetzt eingesperrt?“ Der Richter winkt lächelnd ab: „Keine Angst.“ Er verurteilt die Rentnerin zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je vier Euro. Die 74-Jährige gibt ihm erleichtert die Hand, bedankt und verabschiedet sich.

Gehen Sie öfters spazieren und ziehen irgendwo Schlüssel ab?

Richter Christian Röthlin