(K)ein Schauprozess
Der Untersuchungsausschuss zu den desaströsen Vorgängen rund um die Hypo Alpe Adria wäre eigentlich eine für die politische Kultur in diesem Land wichtige Einrichtung. Leider droht statt einer sachlichen Aufarbeitung der Geschehnisse und der politischen Verantwortung nun doch ein parteipolitisches Hickhack.
Grund dafür sind nicht zuletzt die so bejubelten neuen Rechtsgrundlagen für Untersuchungsausschüsse auf Bundesebene. Die Oppositionsparteien beklagen lautstark, dass sie nicht in alle Akten Einsicht erhalten, die der Untersuchungsausschuss angefordert hat. Dabei haben FPÖ, Grüne und Neos wie die Regierungsparteien für das neue Informationsordnungsgesetz gestimmt. Dieses sieht fünf verschiedene Geheimhaltungsstufen vor und damit auch eine eingeschränkte Zugänglichkeit dieser Akten. Und jetzt wundern sich die Oppositionsparteien, dass ein Gesetz, das sie genau so mitbeschlossen haben, in der Praxis angewendet wird …
Eine andere Sache ist der Umgang mit den Auskunftspersonen. Ein Untersuchungsausschuss sollte kein Schauprozess sein. Trotzdem werden Zeugen wie Angeklagte behandelt. Abgeordnete, deren Kompetenz gelegentlich auch in Zweifel gezogen werden könnte, spielen Richter. Daran vermögen bisher auch der unabhängige Verfahrensrichter und der Verfahrensanwalt, die eigentlich zur Versachlichung der Befragungen beitragen sollten, nichts zu ändern. Was sich in vergangenen Untersuchungsausschüssen bereits abgespielt hat, wiederholt sich zu Beginn des Ausschusses leider: Der Persönlichkeitsschutz der in den Medien meistens mit vollem Namen wiedergegebenen Auskunftspersonen wird missachtet. Sie werden – nicht zuletzt aufgrund der Art der Befragungen im Ausschuss – als inkompetent hingestellt, auch wenn sie sich persönlich nichts haben zuschulden kommen lassen. Das ist arg, weil sich die Auskunftspersonen gegen diese Behandlung durch immune Abgeordnete nur sehr eingeschränkt wehren können. Außerdem gibt es keinen Schadenersatz für die Schädigung ihres guten Rufs. Es ist daher völlig verständlich, wenn überlegt wird, Auskunftspersonen in Zukunft nicht mehr mit vollem Namen nennen zu dürfen.
Fazit: Wer den Untersuchungsausschuss als Schauprozess missbraucht, leistet der Sache nicht nur keinen guten Dienst, er handelt auch verantwortungslos.
Außerdem gibt es keinen Schadenersatz für die Schädigung ihres guten Rufs.
peter.bussjaeger@vorarlbergernachrichten.at
Peter Bußjäger ist Direktor des Instituts für Föderalismus
und Universitätsprofessor in Innsbruck.
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