Was Minki darf, darf Arco in seinem Hundeleben nicht

Vorarlberg / 01.07.2015 • 18:44 Uhr
Hunde haben gegenüber Katzen oft das Nachsehen, vor allem in Bezug auf Freiheiten. Foto: VN/Steurer
Hunde haben gegenüber Katzen oft das Nachsehen, vor allem in Bezug auf Freiheiten. Foto: VN/Steurer

Hunde können durch Ausscheidungen „unzumutbar belästigen“. Katzen nicht.

Schwarzach. Würden österreichische Katzen über eine Heldengalerie verfügen, Mogli und Minki hätten dort einen Ehrenplatz. Sie haben ihrer Spezies Ende 2011 die totale Freiheit gesichert. Weil Mogli und Minki als umtriebige Tiroler regelmäßig das Grundstück des Nachbarn ihres Frauchens aufsuchten und dort auch ihr Geschäft verrichteten, zeigte der vermeintlich Geschädigte die Katzenhalterin an. In erster Instanz bekam dieser noch Recht. Doch nicht mehr beim Obersten Gerichtshof. Der entschied zugunsten der Katzen. Sie könnten weiterhin im Rahmen der Ortsüblichkeit durch Gärten und Wiesen streunen. Mögliche Verunreinigungen hat der Gartenbesitzer zu dulden und selbst wegzuräumen.

Bessere Disziplin

Was Minki darf, darf Arco nicht. Streunen ist Hunden nämlich von Gesetzes wegen untersagt. Die Hundebesitzer können zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sich ihre Vierbeiner in Nachbars Garten Erleichterung verschaffen. „Mit Hunden“, sagt der Fachtierarzt für Tierhaltung und Tierschutz, Erik Schmid (59), „gibt es mittlerweile auch selten Probleme. Die Disziplin der Hundebesitzer hat spürbar zugenommen. Streunende Hunde sieht man selten, die Besitzer entfernen zumeist auch die Exkremente ihrer Hunde im öffentlichen Raum. Klagen über Hundespuren in Gärten werden seltener.“

Intoleranz gewachsen

Tiere, so schreibt es der Gesetzgeber vor, sind so zu halten, dass sie Personen weder gefährden noch in unzumutbarer Weise belästigen. Während es zu Teil eins der Präambel zur Tierhaltung im Landes-Sicherheitsgesetz keine zwei Meinungen gibt, so scheiden sich die Geister in Bezug auf „unzumutbare Belästigungen“. Erik Schmid weiß: „Nachbarn sind viel intoleranter geworden. Es wird heutzutage schneller angezeigt als früher.“ In gleichem Maße haben die Mehrtierbesitzer zugenommen. Das heißt: In einer Wohnung wird oft nicht mehr nur ein Hund oder eine Katze gehalten, sondern gleich mehrere. „Wenn dann ein Raum dicht besiedelt ist, kommt es dadurch zu Ärgernissen“, berichtet der Tierexperte von seinen Erfahrungen. Wobei das Halten von mehreren Hunden in einer Wohnung oder einem Haus auch gefährlich sein kann. „Wer meint, dass sich Hunde selbst beschäftigen, irrt gewaltig. Die sind bei zu wenig Zuwendung unterfordert und können ein für die Umgebung gefährliches Verhalten entwickeln“, warnt Schmid.

Ortsüblich

Gefühlte Belästigungen durch Katzen entstehen sehr oft durch übertriebene Tierliebe, etwa wenn jemand alle frei herumlaufenden Miezen füttert und dadurch viele Tiere anzieht, die dann auch entsprechend Dreck produzieren. „Für die Katzenhaltung selbst gibt es mengenmäßig natürlich schon Grenzen“, betont der frühere Landesveterinär. Wenn die Anzahl der gehaltenen Katzen das ortsübliche Maß überschreitet, darf der Bürgermeister eingreifen und Verordnungen erlassen.

Immer häufiger landen Streitfälle wegen angezeigter Belästigungen durch Tiere vor Gericht. Dort ist Erik Schmid als Sachverständiger vermehrt im Einsatz. „An den Gerichten landen sehr häufig auch Streitfälle wegen Lärmbelästigung durch Hundegebell“, weiß Gernot Längle (48) von der Sicherheitsabteilung im Land. In Vorarlberg fristen rund 40.000 Katzen und 30.000 Hunde ihr Dasein.

Die Toleranz von Nachbarn gegenüber Tierbesitzern hat in den letzten Jahren nachgelassen.

Erik Schmid
   
   
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