Sieg für Junglehrer: Sie erhalten Wunschvertrag

Vorarlberg / 29.07.2015 • 19:42 Uhr
Sieg für Junglehrer: Sie erhalten Wunschvertrag

Post aus dem Bildungsministerium sorgt bei allen für große Erleichterung.

Bregenz, Wien. „Der Erlass des Bundesministeriums für Bildung und Frauen zum Thema ‚Sonderverträge für Lehrkräfte im Entlohnungsschema pädagogischer Dienst‘ vom 14. Juli 2015 wurde wie folgt ergänzt …“ Die spröde Präambel des Schreibens aus Wien, das am Mittwochmorgen sowohl die Schulabteilung des Landes Vorarlberg wie auch den Landesschulrat erreichte, erfuhr jene Fortsetzung, auf welche Schulverwaltung, mehrere Direktionen und natürlich die 40 betroffenen Junglehrer ohne Abschluss sehnlichst gewartet haben: „… im letzten Studienjahr befindliche Lehrpersonen, die ohne begleitende Berufstätigkeit einen Studienabschluss nicht rechtzeitig bis zum Beginn des Schuljahres 2015/2016 geschafft haben, werden in der Sondervertragsrichtlinie umfasst.“

Sie dürfen wie jene noch nicht fertigen Kolleginnen und Kollegen, die wegen des Lehrermangels bereits im vergangenen Jahr unterrichteten, nach Abschluss ihres Studiums den neuen Dienstvertrag mit den höheren Anfangsgehältern wählen. „Diese Sondervertragsregelung gilt einmalig befristet für die Dauer des Schuljahres 2015/2016“, heißt es im Schreiben des Minsteriums abschließend.

Lob fürs Ministerium

„Ich bin über diese Entscheidung, die nun auch schriftlich bestätigt wurde, sehr, sehr froh“, zeigte sich Schullandesrätin Bernadette Mennel (56) am Mittwoch erleichtert. Noch am Montag hatte sie das Bildungsministerium kontaktiert und von dort erneut die mündliche Bestätigung dafür bekommen, dass die Vertragssituation für die betroffenen 40 Junglehrer zu deren Vorteil geändert werde. „Aber ich wollte das immer schon schriftlich. Und jetzt ist diese schriftliche Bestätigung auch eingetroffen. Das ist sehr erfreulich und dafür gebührt auch dem Ministerium ein Lob. Sie haben schnell reagiert“, meinte Mennel weiter.

Seit Wochen gab es bezüglich der Auslegung der Sonderverträge für Junglehrer ohne Abschluss unterschiedliche Interpretationen. Die Schulabteilung verwies zu Recht auf einen Erlass des Ministeriums, der jene Junglehrer von der Optierungsmöglichkeit für das neue Dienstrecht ausschloss, die im kommenden Schuljahr zwar Lehraufträge bekommen hätten, aber mit dem Studium noch nicht ganz fertig sind. 

Vielen der 40 Betroffenen fehlt eine positive Beurteilung der Bachelor-Arbeit, manchen aber auch eine oder zwei Prüfungen. Die Pädagogische Hochschule Vorarlberg hatte sich bereit erklärt, im Sommer Sonderschichten einzulegen, um den Studenten ihre Arbeiten zu korrigieren.

Für die fast fertigen Studenten war die Situation insofern äußerst unangenehm, als sie bis jetzt nicht wussten, was sie tun sollen. Die meisten von ihnen hätten jedenfalls auf den Lehrauftrag verzichtet, um sich nicht der Möglichkeit zu berauben, in das attraktivere, neue Dienstrecht aufgenommen zu werden. „Ich nehme den Job nicht an, den ich an der NMS Höchst bekommen würde“, hatte sich etwa die 30-jährige Tuba D. gegenüber den VN kürzlich geäußert. Jetzt kann sie die Stelle doch annehmen und sich nach Abschluss des Studiums für den besseren Vertrag entscheiden.

Erleichterung

Mit großer Genugtuung nahmen auch Pflichtschullehrervertreter die Botschaft aus Wien auf. Andreas Hammerer (48): „Gott sei Dank wurde diese Entscheidung gefällt. Für die Junglehrer ist nun das Realität, wovon sie vor der Diskussion zu Recht ausgegangen sind: dass sie später in den neuen Dienstvertrag können.“ Laut Hammerer können nun auch die Schuldirektoren entsprechend planen.

Ich bin sehr froh über die schriftliche Bestätigung.

Bernadette Mennel